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Lohnsteuer berechnen mit Excel

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letzte Antwort am 29.03.2021 19:44:29 von nagam55979
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nagam55979
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Hallo,

 

ich habe den Thread gefunden, welcher auch meinem Problem sehr viel geholfen hat:

https://www.datev-community.de/t5/Wirtschaftsberatung/Excel-Formel-zur-exakten-Berechnung-der-tariflichen/td-p/133285#_=_

 

Und als ich das in meiner Liste eingegeben habe sind die Ergebnisse wie geprüft korrekt rausgekommen. Jedoch gibt es einen Unterschied zwischen den Online-Rechner, der Lohnsteuertabelle und der Excelberechnung. Hier als Beispiel:

Ich verdiene 30.000 Euro brutto im Jahr (2500 Euro Brutto im Monat), es wird keine Steuererklärung abgegeben, STK I, nicht in der Kirche, NRW:

 

3.304,00 € : https://www.handelsblatt.com/brutto-netto-rechner/ 

 

3.306 Euro:  https://www.steuertipps.de/beruf-job/einnahmen-lohn-gehalt/lohnsteuertabelle bitte im Bereich: 2498,99 Euro schauen. Ich weiß der Unterschied von zwei Euro kommt davon, dass es nicht ganz genau 2500 Euro sind.

 

3295,92 Euro:   https://www.brutto-netto-rechner.info/ 

 

5091 :https://www.pierretunger.com/download/freebies/Berechnung-ESt-Soli/Berechnung-Einkommensteuer-Solidaritaetszuschlag-Excel.pdf

 

Die Excel Rechnung im Thread der genannt wurde: 5091 Euro.

 

Also es gibt somit zwei Zahlen, die im Umlauf sind:

 

330X Euro und 5091 Euro.

 

 

Ich habe danach gedacht, ob es daran liegen könnte, dass das eine Lohnsteuer heißt und das andere Einkommenssteuer heißt. Aber ich habe absolut keine Ahnung.

 

 

 

metalposaunist
Unerreicht
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Und ich hätte noch SIS online im Angebot. Das heißt, Sie sind Mandant / Bürger und haben keine DATEV SmartCard / SmartLogin zur Hand? Wenn doch, gibt es auch einen DATEV Gehaltsrechner

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
nagam55979
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Hallo,

 

das habe ich alles verstanden. Aber ich möchte wissen, wie diese Rechner auf die richtige Lohnsteuer kommen, wie die das berechnen. Einkommenssteuer können wir ja per Excel berechnen, aber nicht die Lohnsteuer bei einem Lohn halt.

 

Danke

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seprof
Fachmann
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Die Einkommensteuer wird auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens berechnet. Vereinfacht gesagt müssen erst vom Bruttolohn noch die Werbungskosten und die Sonderausgaben abgezogen werden um auf das z.v.E. zu kommen. Diese Abzüge werden in der monatlichen Berechnung der Lohnsteuer bereits in Höhe der Standardabzüge berücksichtigt.

 

Daher kommen Sie hier auf unterschiedliche Werte, da Bruttoarbeitslohn nicht gleich z.v.E. ist.

 

VG Sven Ehlers

nagam55979
Beginner
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Hallo,

 

ich danke dir zunächst einmal für deine Erklärung. Aber es wäre irgendwie ziemlich gut, wenn man trotzdem das ausrechnen könnte. Ich könnte das ziemlich leicht in Excel reintun.

 

Also beispielsweise: Ich verdiene ca. 2500 Euro Brutto pro Monat (30.000 Euro im Jahr) und gebe keine Einkommenssteuererklärung ab (nur als einfaches Beispiel). Es werden auch somit keine anderen Kosten weitergegeben, als die Pauschalbeträge, die man sowieso hat.

 

Das würde ja bedeuten:

 

30.000 Brutto Gehalt

- 1.000 Euro Arbeitnehmerpauschale

- 9.744 Euro Freibetrag STK

-      36 Euro Sonderausgabenpauschbetrag

------------------------------------------

19220 Euro versteuerndes Einkommen pro Jahr.

 

 

Laut der Formel für die obere Progressionszone (14754 Euro - 57918 Euro) : 

 

 

(208,85 * z + 2.397) * z + 950,96

 

y ist ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.
z ist ein Zehntausendstel des 14.753 Euro (2022: 14.926 Euro) übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.
x ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen.
Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.

 

 

 

Berechnung:

 

(208,85 * 0,4467 + 2397) * 0,4467 + 950,96

Klammer vor Punkt vor Strichrechnung

 

(93,293295 + 2397) * 0,4467 + 950,96

 

2.490,293295 * 0,4467 + 950,96

 

1.112,4140 + 950,96 = 2.063,37 Euro Lohnsteuer im Jahr oder 171,95 Euro Lohnsteuer pro Monat

 

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Aber in der Liste hier: https://www.steuertipps.de/beruf-job/einnahmen-lohn-gehalt/lohnsteuertabelle

für 2021 schaue ich im Bereich 1600 Euro oder oder 2500 Euro bei STK I und erhalte folgende Werte:

 

1.598,99 Euro Monatsgehalt:   79,16 Euro Monats-Lohnsteuer     949,92 Euro Jährlich.

2.498,99 Euro Monatsgehalt: 275,50 Euro Monats-Lohnsteuer. 3.306,00 Euro Jährlich.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

https://www.pierretunger.com/cms/berechnung-einkommensteuer-solidaritaetszuschlag-excel/

 

Hier zwei Werte eingegeben:

 

                                       19.200,00 €           2.058,00 €11%
                                       30.000,00 €           5.091,00 €17%

 

 

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Quasi muss ich irgendwie auf die ca. 3300 Euro Jährlich kommen, also 275 Euro Monatlich. Aber trotz der Pauschbeträge, Freibeträge die abgezogen wurden, komme ich nicht auf die richtige zahl. Irgendwas ist komisch.

 

 

 

 

 

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@nagam55979  schrieb:

 

 

Das würde ja bedeuten:

 

30.000 Brutto Gehalt

- 1.000 Euro Arbeitnehmerpauschale

- 9.744 Euro Freibetrag STK

-      36 Euro Sonderausgabenpauschbetrag

------------------------------------------

19220 Euro versteuerndes Einkommen pro Jahr.

 

 


In die Lohnsteuerberechnung wird auch der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung mit eingerechnet (*). Hierfür gibt es zwar keinen Pauschbetrag in dem Sinne - aber Sie zahlen auf jeden Fall Beiträge, so dass dies bei der Lohnsteuer schon berücksichtigt wird.

 

Für die exakte Berechnung müssten Sie sich den Programmablaufplan zur Lohnsteuerberechnung auf der Seite des BMF angucken: Bundesfinanzministerium - Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2021

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

Nachtrag:

(*) nicht unbedingt in voller Höhe, sondern nur insoweit, wie diese auch bei der Einkommensteuer-Erklärung angerechnet werden können

nagam55979
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Okay,

 

ich werde mich in die Materie einarbeiten und gebe euch allen hoffentlich eine Rückmeldung.

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letzte Antwort am 29.03.2021 19:44:29 von nagam55979
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