Guten Tag Zusammen,
ich stelle mir die Grundsatzfrage, darf ein Steuerberater Datev Unternehmen Online installieren?
Bei Komplikationen betreffend der Hardware oder Software wird natürlich ein Systempartner angefragt.
Über Feedback würde ich mich freuen.
Warum sollte er/sie das tun?
UO ist eine Webanwendung. Da gibt es nicht viel zu installieren.
Natürlich ist es besser (falls notwendig), jemanden damit zu beauftragen, wenn man dann evtl. Regressansprüche aufgrund dieser Installation stellen möchte. Aber: was soll denn passieren? Dagegen ist eine Office-Installation ja schon wirklich anspruchsvoll. Aber doch nicht DUO.
Wer auf absolut Nummer sicher gehen will, beauftragt einen DATEV-Systempartner. Aber nur einen mit entsprechendem Zertifikat (z. B. DATEV-Lösungs-Partner Cloud Anwendungen)
Letztmalig mussten folgende Installationen durchgeführt werden
Windows Update
Internetexplorer
Silverlight
SiPa
und
Treiber fürs Framework
Letzte drei alles in der Anleitung laut Datev notwendig.
Da können schon Regressansprüche entstehen.
Daher die Grundsatzfrage darf der Steuerberater das überhaupt?
Ich sehe nirgendswo bei der Anleitung die Empfehlung einen Systempartner zu beauftragen um die letzten o.g. drei Treiber zu installieren.
Ggf. muss das die Versicherung eines Steuerberaters abdecken... es ist ja kein Beratungsfehler ggf.
Na, dann freu ich mich mal auf die Diskussion dazu ....
Guten Tag Herr Bubenzer,
ich, Werksstudent, kümmere mich in unserem Unternehmen um UO.
Das ist schon der erste Punkt, warum sollte sich ein Steuerberater darum kümmern,
die Aufgabe kann ein Sachbearbeiter als Spezialisierung übernehmen.
Zu Ihrer Haftungsfrage, wenn Sie tatsächlich all das installieren, dann fände ich das auch bedenklich, das würde ich schon aus betriebswirtschaftlicher Sicht sein lassen, ein IT Service ist hier der richtige Ansprechpartner. Oder aber der Mandant benutzt den Einrichtungassistenten und das Dokument 1036348 (www.datev.de/info-db/1036348). Der einzige Hinweis der dort noch fehlt, ist den Pop-Up-Blocker zu deaktivieren bevor man das Kassenbuch aufruft.
Wer die oben genannten Dinge nicht selbst installieren kann ist vermutlich auch mit UO überfordert. Als Steuerberater sind sie natürlich in diesem Fall nicht versichert, es sei denn Sie haben eine Haftpflicht für IT Dienstleister..., aber das sind Sie nicht, also sollten Sie von der technischen Einrichtung so oder so die Finger lassen.
Wenn Sie es dennoch machen wollen, setzten Sie sich neben den Mandanten und sagen Sie ihm wo Hürden sind, solange er die Installationen selbst macht, sollten Sie dann aus dem Schneider sein.
Geht das in die richtige Richtung?
warum sollte sich ein Steuerberater darum kümmern,
die Aufgabe kann ein Sachbearbeiter als Spezialisierung übernehmen.
Hier war nicht die Person mit Titel sondern das Unternehmen "Steuerberatung" gemeint.