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ebics Limit Bank online

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letzte Antwort am 23.04.2025 10:00:09 von alterSchwede
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sstolze
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Hallo zusammen,

 

gerade kam bei uns die Frage auf, ob man die Zahlung mit EBICS in Bank online betragsmäßig begrenzen kann. Also dem Mitarbeiter ein Limit setzen, ab dem der Vorgesetzte die Zahlungen zusätzlich genehmigen muss. In der Datev-Hilfe habe ich nichts gefunden. 😕

 

Es geht nicht darum, grundsätzlich das 4-Augen-Prinzip einzuführen, sondern, wie im Zahlungverkehr, ein Überweisungslimit festzulegen.

 

Vielleicht hatte das Thema schon mal jemand?

 

Danke euch!

alterSchwede
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

ja, man kann mit der Bank pro User ein Limit vereinbaren, bis zu dem ein Zahlungsauftrag (mit) unterschrieben werden kann.

 

<< Also dem Mitarbeiter ein Limit setzen, ab dem der Vorgesetzte die Zahlungen zusätzlich genehmigen muss. >>

 

Diese Bedingung ist bankseitig allerdings nicht umsetzbar. 

 

Viele Grüße 

Sven

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sstolze
Einsteiger
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Hallo Sven,

 

danke für deine Antwort. Bisher war die Aussage der Bank immer, dass diese kein Limit angeben können, sondern dass nur vor Ort bei uns stattfinden kann.

 

Was meinst du damit, dass die Bedingung bankseitig nicht umsetzbar ist? Die Überweisung geht zwar an die Bank, aber diese führt die Zahlung nicht aus, wenn das (möglicherweise) hinterlegte Limit überschritten ist?

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alterSchwede
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

<< Bisher war die Aussage der Bank immer, dass diese kein Limit angeben können, >>

 

nicht "können" heisst nicht "wollen". 😉

In der Regel werden für EBICS-User keine Limite für Zahlungsaufträge eingerichtet.

Das EBICS-Verfahren sieht diese Möglichkeit aber durchaus vor und es ist in der Administration (also auf dem EBICS-Server der Bank) möglich, für einzelne User Limite einzurichten.

 

<< Was meinst du damit, dass die Bedingung bankseitig nicht umsetzbar ist? >>

 

Das EBICS-Protokoll sieht leider keine Möglichkeit vor, dass (wie im ersten Beitrag gewünscht) Zahlungsaufträge, die einen bestimmten Betrag überschreiten, von einem zweiten User freigegeben werden.

 

Ein EBICS-User kann mit oder ohne Betragslimit ausschließlich folgende Berechtigungen haben:

 

EBICS E-User:

EBICS-User mit Einzelverfügungsberechtigung

 

EBICS A-User:

User mit (a)llgemeiner (gemeinsamer) Zeichnungsberechtigung wobei gilt:

Jeder A-User kann gemeinsam mit einem E-User ODER A-User ODER B-User eine Zahlung ausführen.

 

EBICS B-User:

User mit (b)eschränkter (gemeinsamer) Zeichnungsberechtigung wobei gilt:

Jeder B-User kann gemeinsam mit einem E-User ODER A-User eine Zahlung ausführen.

Er kann jedoch nicht mit einem anderen B-User verfügen

 

EBICS T-User:

Die sog. (T)ransportvollmacht ermöglicht es einem User OHNE Zeichnunsgberechtigung Zahlungsdateien einzureichen. 

 

<< Die Überweisung geht zwar an die Bank, aber diese führt die Zahlung nicht aus, wenn das (möglicherweise) hinterlegte Limit überschritten ist? >>

 

Die Überweisung würde bei Überschreitung des Zahlungslimits des Users vom EBICS-Server der Bank abgewiesen werden. - Das würde so dann auch im EBICS-Ausführungsprotokoll auch vermerkt sein.

 

Viele Grüße 

Sven

 

 

 

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letzte Antwort am 23.04.2025 10:00:09 von alterSchwede
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