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digitale Personalakte unter anderer Mandantennummer in der Finanzbuchhaltung nutzen

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letzte Antwort am 22.01.2021 19:12:31 von kob2012
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kob2012
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Hallo und guten Morgen,

 

gibt es einen Weg die digitale Personalakte in Uno zu nutzen obwohl die Mandantennummer in Lohn und Gehalt von der Finanzbuchhaltung abweicht? Wir haben aktuell den Fall, dass wir bei einer Neugründung den Lohn nicht unter der selben Mandantennummer einrichten konnten. Es gibt auch weitere potenzielle Uno-Mandate, die mehrere Mandantennummern in Lohn und Gehalt haben aber die Finanzbuchhaltung unter einer anderen Nummer als konsolidierte Buchhaltung geführt wird. Der Austausch zwischen Lohn und FiBu funktioniert ja dann unter Eingabe einer abweichenden Mandantennummer ... Ist das in Uno auch möglich? Spontan habe ich keine Lösung gefunden. Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar 🙂

 

Bleibt gesund und liebe Grüße

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
DATEV-Mitarbeiter
Gerlinde_Huebl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

um die digitale Personalakte nutzen zu können muss Berater-/Mandantennummer des Bestands in DATEV Unternehmen online mit dem der Lohnabrechnung übereinstimmen. Vgl. hierzu:   Digitale Personalakte - Informationen für den Einsatz , Kapitel 3.2

Viele Grüße
Gerlinde Hübl - DATEV eG
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metalposaunist
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@Gerlinde_Huebl: Okay. Das heißt also, man muss auch heute noch 2x DUO Stammdaten anlegen, wenn FiBu und Lohn in der DATEV Leistungsübersicht voneinander abweichen? Dann zahlt man also pro Mandant doppelt?

 

Klappt die digitale Personalakte denn mittlerweile überhaupt, wenn FiBu und Lohn Leistungen nicht unter dem gleichen Ordnungsbegriff laufen? Das war in der Vergangenheit leider nicht der Fall.  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
kob2012
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Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte es mir gedacht und zwischenzeitlich intern die Mandantennummer umschreiben lassen. Jetzt funktioniert der Austausch auch :). ich muss aber auch sagen, dass eine abweichende Mandantennummer vielleicht mal eine Idee für die Programmierungserweiterung wäre. Wie gesagt das Mandat mit drei Lohnmandantennummern (unterschiedliche Standorte) und einer FiBu-Mandantennummer mit Kostenstellen ist ja nicht ungewöhnlich. Ich würde jetzt, um die zusätzlichen Kosten (nur für die Lohnbelege wohl gesagt) für den Mandanten zu verhindern, die digitalen Personalakte nicht nutzen.

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
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letzte Antwort am 22.01.2021 19:12:31 von kob2012
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