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ausgangsrechnungen dienstleistung und material getennt

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letzte Antwort am 17.06.2019 20:27:12 von alho
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alho
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Hallo.

Kann man im Unternehmen Online in einer Ausgangsrechnung unten die Lohn/Dienstleistungskosten und die Materialkosten getrennt aufschlüsseln?

Dies wird bei Kunden gebraucht, die eine Rechnung als Haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuer geltend machen möchten.

Vielleicht wurde diese Frage schon in einem anderen Post gestellt. Leider habe ich es dann nicht gefunden.

Vielen Dank

Grüße

Alain Hoffs

DATEV-Mitarbeiter
Silvija_Döbereiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen Herr Hoffs,

in der Bearbeitungsform Erweitert ist beim Erfassen die Aufteilung der Rechnung möglich (s. Kapitel 4.5 in Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1071560 )

Viele Grüße aus Nürnberg

Silvija Radicek

Viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Döbereiner - DATEV eG
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Ging es nicht darum, bei der Rechnungsschreibung aufzuteilen?

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alho
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Hallo Frau Radicek.

Leider entspricht Ihre Antwort nicht meiner Frage.

Ihre Antwort bezieht sich auf Eingangsrechnungen.

Meine Frage bezieht sich auf Ausgangsrechnungen (Rechnungen, die ich an meinen Kunden stelle).

Ich möchte meinem Kunden meine Dienstleistungskosten und die Materialkosten getrennt ausweisen.

Vielleicht könnten Sie noch einmal neu recherchieren.

Vielen herzlichen Dank.

Grüße

Alain Hoffs

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DATEV-Mitarbeiter
Kristina_Bluhm
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Hoffs,

wenn die Artikel unterschiedliche Steuersätze haben, wird dies über dem Endbetrag ausgewiesen.

Dort haben Sie dann stehen:

19,00 % USt. auf EUR Betrag

7,00 % USt. auf EUR Betrag

Mit freundlichem Gruß

DATEV eG

Kristina Bluhm

PM u. Service DATEV Mittelstand und Auftragswesen online

Freundliche Grüße Kristina Bluhm
Online-Lösungen Rechnungswesen | DATEV eG
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alho
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Hallo Frau Blum.

Die Artikel haben aber keine unterschiedlichen Steuersätze. Ich muß alles mit 19% besteuern.

Ich habe oben geschrieben, das der Kunde meine Rechnung als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommensteuererklärung absetzen können soll.

Dazu braucht er eine Rechnung in welcher die Dienstleistungskosten und die Materialkosten in getrennten Summen ersichtlich sind.

Beispiel:

Pos 1: Arbeitszeit Techniker 1  1h   40,- €

Pos 2: Arbeitszeit Techniker 2  1h   35,- €

Pos 3: Material 1                             20,- €

Pos 4: Material 2                             30,- €

summe:                                          125,- €

19%                                                 23,75

Endbetrag                                      148,75

Für Ihre Steuerklärung: Diese Rechnung beinhaltet:

Dienstleistung: 75,- € zzgl. 19 % = 89,25 €

Materialkosten: 50,- € zzgl. 19 % = 59,50 €

Mir geht es jetzt um die fett markierten 2 Zeilen

Grüße

Alain Hoffs

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DATEV-Mitarbeiter
Kristina_Bluhm
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Hoffs,

eine automatische Trennung nach Dienstleistungskosten und Materialkosten im Summenbereich können wir im Auftragswesen online nicht abbilden. Eine Trennung erfolgt nur durch unterschiedliche Steuersätze.

Es wäre nur möglich über einen Workaround, hier kann man die getrennten Summen z. B. händisch im Baustein Abschlusstext erfassen um diese gesondert auf der Rechnung aufzulisten.

Mit freundlichem Gruß

DATEV eG

Kristina Bluhm

PM u. Service DATEV Mittelstand und Auftragswesen online

Freundliche Grüße Kristina Bluhm
Online-Lösungen Rechnungswesen | DATEV eG
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alho
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Hallo Frau Bluhm.

Der Workaround ist leider nicht wirklich praktikabel.

Könnten Sie meinen Wunsch als Update Vorschlag einbringen.

Vielen Dank

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letzte Antwort am 17.06.2019 20:27:12 von alho
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