Mein Mandant eine Rechnung geschrieben und noch nicht festgeschrieben. Danach hat er eine weitere geschrieben und die festgeschrieben. Dann fiel ihm in der ersten Rechnung ein Fehler in der Adresse auf und er löschte diese um diese neu zu schreiben. Jetzt ist unter der Rechnungsnummer nichts gespeichert und es ist ihm auch nicht möglich diese Nummer nochmal zu schreiben. Wie können wir den Fehler beheben bzw. die Rechnung neu bearbeiten?
@MiMü schrieb:
Dann fiel ihm in der ersten Rechnung ein Fehler in der Adresse auf und er löschte diese um diese neu zu schreiben.
Solange die Rechnung noch nicht festgeschrieben ist, hätte er doch die Stammdaten des Geschäftspartners bearbeiten / korrigieren können und beim Bearbeiten der Rechnung hätte sich DATEV die Änderungen gezogen? Zumindest würde ich das so erwarten.
@MiMü schrieb:
Wie können wir den Fehler beheben bzw. die Rechnung neu bearbeiten?
Eine neue Rechnung schreiben!? Ist die Nummer nicht egal? Ist doch sowieso fortlaufend.
Solange die Rechnung noch nicht festgeschrieben ist, hätte er doch die Stammdaten des Geschäftspartners bearbeiten / korrigieren können und beim Bearbeiten der Rechnung hätte sich DATEV die Änderungen gezogen? Zumindest würde ich das so erwarten. --> hat er aber nicht
Eine neue Rechnung schreiben!? Ist die Nummer nicht egal? Ist doch sowieso fortlaufend. --> aber dieses fortlaufend ist ja jetzt nicht mehr gegeben, da die Nummer nicht mehr belegt ist. Dort ist keine Rechnung gespeichert und ich kann da auch keine mehr für diese Nummer schreiben.
@MiMü schrieb:
aber dieses fortlaufend ist ja jetzt nicht mehr gegeben, da die Nummer nicht mehr belegt ist.
Klar ist die Nummer intern, nicht für den Anwender sichtbar, noch in Verwendung. Auch bei gelöschten Kassenbewegungen steht bei DATEV "hier stand mal was". Sonst wäre das Ganze nicht GoBD-konform 😉.
@MiMü schrieb:
Dort ist keine Rechnung gespeichert und ich kann da auch keine mehr für diese Nummer schreiben.
Dann würde ich einfach eine neue Nummer nehmen.
Wie man zitieren kann, steht hier beschrieben 😊: Tipp für Power-Zitierer zur Nutzung von Mehrfachzitaten
Gibt's das auch irgendwo von DATEV schriftlich? Der Mandant will ja auch GOBD-konform sein.
@MiMü Für GOBD konforme Lösungen sind Sie als Berater zuständig. 🙂
Ich würde einfach ein PDF erzeugen, "Rechnungsnummer xyz konnte auf Grund eines Programmfehlers nicht mit einem Beleg verknüpft werden. Diese Nummer ist als storniert zu betrachten. Hierzu wurde Servicekontakt zxy geöffnet und der Anbieter der Software informiert". Kopie des Servicekontakts mit in das PDF Mandant und Sie unterschreiben fertig.
Sie und Ihr Mandant sind sauber. Der schwarze Peter liegt dann beim Softwareanbieter.
Die GOBD verlangen nur Nachvollziehbarkeit. 😎
Wenn ein Stück Softwareschrott wie Auftragswesen online solche Fehler verursacht --> Fehler dokumentieren und man ist sauber.
@DATEV sorry für die Wortwahl aber mir ist heute nicht nach höflich sondern nach ehrlich.
Hallo,
schauen Sie sich mal meinen Post und die Antwort von DATEV an.
Wir hatten das Problem bei einem Mandanten. Ich habe die "fehlenden" RE Nummern an DATEV zur Nachverfolgung geschickt. Als Antwort habe ich dann das Datum und die Uhrzeit der Löschung, sowie die User-ID des "Verursachers" erhalten. So hat man wenigstens dokumentiert, dass eine RE "versehentlich" gelöscht wurde 🤗 Spätestens bei einer BP fällt ja die fehlende RE Nummer auf und dann kommt man in Erklärungsnot. Vielleicht wird ja auch mein Vorschlag aufgegriffen, eine gelöschte RE im RE Ausgangsjournal zu dokumentieren, wie auch bei Storno RE der Fall.
MfG
Claudia Stoller
... schicken sollte man die Mail an
auftragswesen-online@service.datev.de
mit dem Hinweis:
Nachforschungsauftrag > Erlaubnis zur Aufschaltung auf UO Auftragswesen Beraternummer xxxx
MfG
Claudia Stoller
@backoffice Genau die gelöschte Nummer dokumentieren. --> Wenn das der Softwareschrotthaufen nicht kann muss, dass eben manuell ordentlich durchgeführt werden. 🙂