Hallo,
ist es möglich Zugriffsrechte für die einzelnen Belegordner in DUO zu vergeben? Soweit ich das sehe hat ein Mitarbeiter ja immer vollen Zugriff auf alle Belege, sobald er das Recht für die Belegablage hat. Wir würden gerne einen Vertragsordner bei einem Mandanten einrichten, auf den dann nur der GF Zugriff haben soll.
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Bouser01 schrieb:Soweit ich das sehe hat ein Mitarbeiter ja immer vollen Zugriff auf alle Belege, sobald er das Recht für die Belegablage hat.
Das ist nicht ganz richtig. Fehlen die Haken für Lohn-Unterlagen und Reisekosten Belege, können diese nicht eingesehen und nicht hochgeladen werden. Hat nichts mit Ihrem Fall zu tun; wollte ich aber dennoch richtig stellen.
@Bouser01 schrieb:Wir würden gerne einen Vertragsordner bei einem Mandanten einrichten, auf den dann nur der GF Zugriff haben soll.
Sollte gehen, wenn das Medium das Recht vertraulich bekommt und der Ordner entsprechend deklariert wird.
Dem Medium habe ich jetzt in der Rechteverwaltung das Recht "Belege / Vertrauliche Rechte" gegeben. Allerdings finde ich bei den Ablageordnern keine Möglichkeit diesen als vertraulich zu deklarieren. Hätten Sie hier noch einen Tipp für mich?
Hallo,
den Ordner können Sie direkt in Belege online in der Belegübersicht bearbeiten und auf vertraulich setzen:
Bitte beachten Sie aber, dass ein Beleg nach dem Übertragen zunächst im Posteingang landet. Der Posteingang kann von jedem Anwender eingesehen werden, der das Recht hat Belege zu übertragen. Erst, wenn der Beleg in den vertraulichen oder privaten Ordner verschoben wird, ist dies nicht mehr der Fall.
Da die BelegABLAGE hinsichtlich der Berechtigungen weder nach Ordner noch nach Belegtypen geeignet ist, kann nur im Upload über E-Mail angelegt werden. Nur dann ist der Zugriff auf die Beleglieferung zu Belegarten zugeordnet und Berechtigungen beschränkt. Die Einrichtung ist einfach über die Belege Online im DUO möglich!
Da sich seit 2020 nicht viel geändert hat lege ich die Frage nach: Wo kann der Haken nach Belegarten gesetzt werden? In der Rechteverwaltung nicht!
Hallo @KarstenWPSTB,
im heutigen "DATEV Unternehmen online" wird es kein Sperrkonzept für einzelne Belegtypen geben.
In DATEV Belegfreigabe online können Belegtypen bestimmten Anwendern oder Anwendergruppen zugewiesen werden. Dadurch kann die Sicht eines Anwenders auf bestimmte Belege eingeschränkt werden.
Diese Sperre wirkt sich zunächst aber nicht auf die Folge-Anwendungen Belege oder DATEV Kassenbuch online aus.
Im Zuge der Weiterentwicklung von DATEV Belege online wird es dort neue Mechanismen geben, um Belege besser zu organisieren und zu verwalten.