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Zielgruppe "Modernisiertes" Kassenbuch

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letzte Antwort am 06.10.2018 09:08:09 von
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Hallo Herr Ehlers,

da ihr Beitrag 27 ein neues Thema aufgreift, melde ich mich doch noch einmal zu Wort. Ohne näher auf Ihre Konstrukte mit Steuerberatern, die Dinge empfehlen, die Sie nicht kennen, und Mandanten, die sich nicht informieren und anschließend einen Mangel an Funktionen beklagen, einzugehen, ist mein Kenntnisstand bezüglich des Kassenarchives online der Folgende:

Das Kassenarchiv hat in seiner aktuellen Ausbaustufe ausschließlich die Funktion eines revisionssicheren Archives. In einer weiteren Ausbaustufe soll das Kassenarchiv die eingepflegten buchführungsrelevanten Daten an die Systeme des Steuerberaters weitergeben können. So ähnlich wie bei der Freigabe des modernisierten Kassenbuch online wird bei der Freigabe ein Stufenkonzept verfolgt, was ich persönlich sehr gut finde.

Dies kann man unter anderem hier nachlesen:

https://download.datev-shop.de/HIxgFFcgpcsSgwk2wqkPij6ejV0Wx4Uu/778

Da der Steuerberater aus Ihrem Beispiel sicher aus dem von Ihnen beschriebenen Vorgang gelernt hat, wird er sich zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit auf der Homepage der DATEV ausreichend informieren, bevor er Empfehlungen ausspricht. Dann findet er ganz schnell selbst die Antworten auf seine zum Kassenarchiv online entstandenen Fragen und kann anschließend dieses Wissen mit seinen Mandanten teilen.

Beste Grüße

https://secure11.datev.de/web/de/suche/?query=Kassenarchiv

janruzycki
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dann stellt sich mir ja noch mehr die Frage für wen eigentlich das modernisierte Kassenbuch ist. Wenn es ja eigentlich nicht für den Kleinbetrieb gedacht ist sondern für den "Großen" mit Buchführungspficht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein großer Betrieb DUO sinnvoll einsetzen kann. da ist doch einfach die Konkurenz zu Vollumfänglichen Buchungsprogrammen zu Groß. Zumal diese ja auch einen Umfang bieten, da ist DUO noch weit von entfernt.

seprof
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Hallo Herr Ruzycki,

schön, dass Sie hier aus Mandantensicht sprechen. Sie haben es auf den Punkt gebracht.

Viele Grüße

Sven Ehlers

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janruzycki
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Wenn ich mal für den "Klein"-Betrieb sprechen soll, der Braucht ein Kassenbuch/Barkasse/oder wie auch immer das DING heißt um seinen Aufzeichnungspflichten nachzukommen.

UND aus eigener Erfahrung braucht man genausoviele Aufzeichnungen wie Barkassen im Haus sind. Ich hab das jetzt seit zwei Jahren mit meinem Steuerberater durchgekaut, der wollte das ich alles in eine "Kasse" zwänge. Aber sobald man eine "Verkaufskasse" und eine "Geschäftskasse" hat geht das nicht mehr. Das macht durcheinander. Man bracuht für jede Kasse eine Aufzeichnung.

arminlang
Einsteiger
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Hallo Herr Ehlers,

zu Ihrem Fall 3: Ich sehe das auch so, dass im Programm die Möglichkeit fehlt, einen Kassenbericht zu erfassen. Es gibt genug Mandanten, die noch in dieses Bereich fallen (allen Unkenrufen zum Trotz!) und solange es keine Gerätepflicht gibt, ist das allemal besser als eine elektronische Kasse, die schon an der Stelle "Wechselgeldbestand" falsch oder gar nicht bedient wird und damit an der Sturzfähigkeit regelmäßig Schiffbruch erleidet...

Dass das jetzige Zählprotokoll für das reguläre Kassenbuch sich nur drucken und nicht revisionssicher mit einer Bemerkung etc. abspeichern lässt, ändert sich hoffentlich bald - das ist ziemlich peinlich beim Vorführen!!

Viele Grüße

Armin Lang

valentin
Einsteiger
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Das Zählprotokoll des "modernisierten Kassenbuches" kann man so sowieso nicht gebrauchen. Da fehlen Einträge wie Rollengeld usw.

Da es scheinbar viele nicht wissen: Ein Zählprotokoll ist keine Pflicht.

BFH, Beschluss v. 16.12.2016, Az. X B 41/16

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Was gibts denn noch so für Buchungsprogramme? Würde mich mal interessieren, habe immer Interesse an weiteren Lösungen.

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arminlang
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Richtig, Pflicht nicht - aber eine praktische Zählhilfe ist es schon. Und da man sowieso eine Dokumentation der Zählung haben sollte, wäre die Kombination mehr als praktisch...

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seprof
Fachmann
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Leider hat DATEV bisher nicht geantwortet.

Was mich nur an dieser Stelle verwundert ist, dass das Kassenarchiv online ein Angebot der DATEV ist, dass erst aufgrund der Satzungsänderung in dieser Form möglich wurde.

Im ersten Entwicklungsschritt wird die Verbindung zum Steuerberater erst einmal außen vor gelassen. Ein Termin wann dieser Schritt vollzogen werden soll, wird nicht genannt.

Werden die anderen Szenarien, die aufgrund der Satzungsänderung möglich sind, zukünftig auch so umgesetzt?

Erst koppeln wir die Mitglieder ab und irgendwann können dann die Mitglieder sich freuen ins Boot geholt zu werden?

Ein schönes Wochenende

Sven Ehlers

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Hallo Herr Ehlers,

woher leiten Sie denn den Zusammenhang zwischen Entwicklung Kassenarchiv und Satzungsänderung ab? Mehr als eine falsche Behauptung ist das in meinen Augen nicht.

Beste Grüße

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seprof
Fachmann
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Ich habe geschrieben „in dieser Form“. Es ist für diese Leistung nicht erforderlich in irgendeiner Form einen Steuerberater, der DATEV-Mitglied ist mit ins Boot zu holen. Das ist erst seit der Satzungsänderung möglich.

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Ihre Herleitung ist in meiner Augen nicht richtig. Das Kassenarchiv online als Dienstleistung der Datev steht nicht in Konkurrenz zu den Dienstleistungen, welche die Mitglieder der Genossenschaft an ihre Mandanten erbringen. Daher ist das Erbringen dieser Dienstleistung der Datev nicht erst seit der letzten Satzungänderung zulässig.

Indirekt unterstellen Sie mit Ihrer Aussage, dass die Datev mindestens seit 2016 (hier war schon die Rede von einer Entwicklung dieser Dienstleistung) an Lösungen arbeitet, die nicht durch die Satzung gedeckt sind.

Auf welche Frage erwarten Sie denn noch eine Antwort von Datev?

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letzte Antwort am 06.10.2018 09:08:09 von
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