Ich habe eine etwas kuriose Frage wo es sicherlich eine ganz einfache Antwort gibt:
1) In UO kann ich ja für Eingangsrechnungen die Zahlungskonditionen frei definieren (also ob die Eingangsrechnung Bar, per Kreditkarte oder Überweisung ausgeglichen wurde oder werden soll).
Leider wird diese Information nicht ans Kanzlei RW übermittelt womit derdiedas BuchhalterIn selber herausfinden darf, ob das Gegenkonto nun die Kasse, die Bank oder die Kreditkartenabrechnung ist.
Gibt es da irgendeinen Praxistip wie ich "meiner" hochgeschätzten Buchungsdame das Arbeiten erleichtern kann ausser auf die Papierfetzen jedesmal "Bar", "EC", "VISA" zu malen (zumal die Belege bei VISA überwiegend PDFs sind...)?
2) Wenn die Erfassung des Zahlungswegs in UO keinen Sinn macht kann ich die Felder "Bezahlt" und Zahlungskonditionen aus der UO-Maske streichen - dann landen die Belege aber immer noch auf der Rechnungliste. Die kann zwar mit wenigen Mausklicks abgearbeitet werden, aber warum etwas abarbeiten was nicht gebraucht wird?
Also: Wie schalte ich die Rechnungsliste ab bzw. verhindere ich, dass die Belege auf der Rechnungsliste landen ohne jeden vorher mit "Bezahlt" zu erfassen?
Danke für alle Hilfe!
Guten Morgen,
da Sie von Rechnungsliste sprechen, gehen wir davon aus, dass Sie in der Bearbeitungsform Erweitert arbeiten.
Sie können von der Bearbeitungsform Erweitert auf Standard umstellen, dann wird die Rechnungsliste nicht mehr angezeigt. Bei beiden Bearbeitungsformen kann eine Notiz erfasst werden, die Ihre Mitarbeterin im Programm Kanzlei-Rechnungswesen in den Zusatzinformationen bekommt.
Mit freundlichen Grüßen
Loan Bui
DATEVeG
Produktmanagement DATEV Unternehmen online
Sehr geehrter Herr Hohmann,
ich habe es einfach bei Mandanten direkt beim Einspeisen der Belege entsprechende Ordner hinterlegt: Kasse, Kreditkarte usw. So landen diese Belege direkt in diese Unterordner. Beim Buchen rufe ich Posteingang+ Register "Kasse" über Digitale Belege ab. Für mich war es eine Erleichterung, vor allem bei allen §4.3 EStG, die keine Zuordnung zum Kontoauszug usw. machen wollten. Die erweiterte Bearbeitungsform soll wirklich nur überlegend und nicht allen Mandanten freigeschaltet werden.
MfG
Paulina Strelin