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Zahlungen abwickeln - Einrichtungen

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letzte Antwort am 28.01.2026 10:39:01 von mriess
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StA_Mandy
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo zusammen,

 

ich habe einen MD, der möchte gern seine Zahlungen über DUO abwickeln und so auch nachhalten, was offene Rechnungen etc. angeht.

 

Können die entsprechenden Zahlungsbedingungen vom MD in den Stammdaten angelegt werden oder müssen wir das als Kanzlei hinterlegen?

 

Die MD soll die Belege grundsätzlich nicht vorerfassen. Aber in der erweiterten Bearbeitungsform ist das Handling für sie bzgl. der Zahlungen etc. komfortabler, oder? Funktioniert das auch ohne Vorerfassung der Belegdaten? 

Genügt ansonsten doch Standard?

 

Lieben Dank vorab.

LG Mandy

Beste Grüße


Mandy Streich
Dipl.-Betriebswirtin (BA) Steuern u. Prüfungswesen

steueragenten.de Steuerberatungsgesellschaft mbH
Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg
Büro: +49 (0)40 368 808 527
E-Mail: m.streich@steueragenten.de
Web: www.steueragenten.de
mriess
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Nachricht 2 von 5
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Ich glaube, du bringst da einige Sachen durcheinander...

- Zahlungsabwicklung funktioniert über Bank Online (in Unternehmen Online) - im Prinzip wie ein "normales" Online-Banking-Programm. Für eine fristgerechte Zahlung muss der Mdt sorgen

- Zahlungsbedingungen auf euren Rechnungen sind ja nur ein Anhaltspunkt für den Mdt. Das Zahlungsziel wird auch nicht berücksichtigt, wenn man auf Beleg bearbeiten geht. Es besteht dann nur die Möglichkeit bei Nutzung von Bank Online eine Überweisung zu erstellen. Aber eben ohne spezielles Zieldatum.

- mit euren Mdt-Stammdaten in REWE hat das nichts zu tun.

 

VG

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mriess
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
168 Mal angesehen

Nachtrag: Ich habe das jetzt mal durchgespielt.

  • Zahlungsziele werden offenbar grundsätzlich nicht automatisch erkannt und müssen auf jeden Fall manuell angegeben werden
  • Auf die erstellte Überweisung haben sie ebenfalls keinen Einfluss, aber (hier in der erweiterten Bearbeitungsform) wurde das Zahlungsziel ins Feld "Erinnerung am" übernommen

Mehr geht wohl nicht.

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StA_Mandy
Beginner
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Nachricht 4 von 5
158 Mal angesehen

Nein. Der MD möchte DUO dafür nutzen, um seine Zahlungen auszuführen und immer eine aktuelle Zahlungsliste zu haben, damit keine Zahlungsfristen gecrasht werden.

 

Also rein als Kontrollinstrument für intern.

 

Ich habe auch eine Seminarunterlage dazu. Daraus geht nur nicht hervor, wer hier die Zahlungsbedingungen erstellen muss, damit diese dann bei der Belegbearbeitung hinterlegt werden können.

 

LG

Beste Grüße


Mandy Streich
Dipl.-Betriebswirtin (BA) Steuern u. Prüfungswesen

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mriess
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Zahlungsbedingungen muss der Mdt in seinen "Stammdaten" selbst erstellen

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letzte Antwort am 28.01.2026 10:39:01 von mriess
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