Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich der Vernichtung der Papierbelege, wenn DATEV Unternehmen Online genutzt wird.
Wenn die Belege nach DUO hochgeladen werden, können dann im Nachgang die Papierbelege vernichtet werden oder reicht DUO allein dafür noch nicht aus? Falls nein, welche Anforderungen müssen für das Vernichten erfüllt sein?
Vielen Dank.
Man braucht zwingend eine Verfahrensdokumentation. Wenn man diese einmalig erstellt hat und laufend pflegt, kann man die Originalen vernichten aber auch nicht alle Dokumente. Es gibt dabei Ausnahmen, die im Original auf Papier vorliegen müssen, damit diese offiziell von Behörden und Gerichten anerkannt werden.
Wenn man noch so viel Papier hat, würde ich aber ggf. erstmal auf RE/RA als PDF umsteigen und mich um eine rechtssichere E-Mail Archivierung kümmern und alle Workflows anpassen, damit man nicht digital zu Fuß erledigt.
Ein großer Schritt, in den man nicht hineinstolpern sollte, sondern sich einen genauen Plan machen muss, um auch die Mitarbeiter mitzunehmen. Wenn man dann anfängt und wieder ausdruckt, ist niemanden geholfen. Knackpunkt ist daher öfters die Rechnungsprüfung eingehender Rechnungen. Kein Papier, kein Stift mehr - macht man also alles im DUO bzw. wenn man intern mehrere Stufen zur Rechnungsfreigabe analog etabliert hat, muss man diese ebenfalls digitalisieren. Stichwort: flowwer, candis - wann die DATEV Belegfreigabe online kommt, weiß man noch nicht so genau.
Das nur als gedanklicher Input. Das Thema ist ein weites Feld.
Hallo zusammen,
Als Ergänzung zur Verfahrensdokumentation: am 02.12.2021 gibt es dazu ein DATEV Info online ->
Viele Grüße
Tino Bräske
#DATEVNiederlassungErfurt
#DATEVregional