Hallo .....
Besteht die Möglichkeit Unternehmen online für 4/3 Rechner zu nutzen bzw. ist die Nutzung sinnvoll?
Gibt es da schon Erfahrungswerte?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Reißmann,
wenn der Mandant seine Bankgeschäfte dann auch über Unternehmen online abwickelt, die Belege hinter die elektronischen Auszüge hängt (geht zum großen Teil automatisch) und die Kontoauszüge in Unternehmen online prüft und gegebenenfalls Notizen dazu erfasst (z.B. Bewegungen in der Notiz als privat kennzeichnet), dann funktioniert das wirklich hervorragend.
Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
Herr Schreiber, die Methode ist mir bekannt. Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Leider möchte der Mandant aber seine Bankgeschäfte über ein Programm der Sparkasse erledigen. Da gibt es dann keine sinnvolle Möglichkeit oder?
Mit besten Grüßen
Felix Reißmann
Hallo Herr Reißmann,
das ist kein Problem, solange die Bankumsätze in Unternehmen online eingespielt werden (z. B. über HBCI-Abruf). Dann kann der Mandant auch, wenn er den Zahlungsverkehr nicht nutzt, die Belege hinter die Umsätze hängen, es funktioniert nur nicht automatisch.
Viele Grüße,
B. Fitschen
Hallo Herr Reißmann,
wie Frau Fitschen schreibt geht es schon, aber er hat halt dann mehr Arbeit.
Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
Hallo Herr Reißmann,
wenn Mandanten bei uns Datev Unternehmen Online nutzen machen wir in der lfd. FiBu keinen unterschied, ob es sich bei den Mandanten um Bilanzierer oder 4/3er handelt. Wenn die Belege gut eingescannt sind, den richtigen Belegtypen zugeordnet sind und nicht ständig wechselnde Kreditoren dabei sind (ob nach Diversen sortiert muss dann im Einzelnen entschieden werden), dann kann man die Belege in der Buchhaltung nahezu "wegentern". Ebenso verhält es sich dann auch mit der Bank, wenn diese elektronisch eingespielt wird.
Und so reicht es auf Mandantenseite vollkommen aus die Belege mit Sinn hochzuladen. DUO muss dazu nichtmal geöffnet werden.
Hallo
ja es ist sehr sinnvoll entweder man bucht dann alles OPOS oder man ordnet es der Bank zu.
Vorteil einer OPOS Erfassung - besser Planung von Liquidität, Beratung bei Bank Gesprächen etc.
Viele Grüße Matthias Bergander
Hallo Gemeinde,
ich möchte gerne auf diesen Thread mit aufspringen. Ich bin Mandant und Schatzmeister eines Vereins. Auch wie wollen keine Deb/Kred Buchung haben. Ich handle genau so, wie aschreiber beschrieben hat. Dennoch ist DUO für mich noch eine Anwendung, die an der Useabillity des Nutzers vorbei programmiert wurde.
Bis heute haben wir mit der Kanzlei hier noch keinen runden Ablauf. Aktuell zeigen sich folgende Probleme.
Ich aktualisiere die Bankumsätze
Ich lade alle Belege hoch
Ich ordne in der Umsatzprüfung die Belege den Bankumsätzen zu und markiere sie als bezahlt.
Das dortige Notizfeld nutze ich, um dem StB das SKR49 Sachkonto mitzuteilen, gegen das gebucht werden soll.
Gleiches mache ich mit der Kasse
Nun ist es so, dass die Kanzlei in ihrem System meine Beleg=>Umsatzzuordnung nicht sieht..??
Bei der Kasse sieht sie das. Da sind die Belege an der Kassenbuchung.
Bei der Kasse führe ich ja auch aktiv eine Festschreibung durch. Bei den anderen Schritte finde ich keine Funktion "Übergabe oder Freigabe an die Kanzlei".
Ich würde mal annehmen, dass mit meiner Speicherung der StB diese Zuordnung direkt sieht. Das scheint aber nicht so zu sein. Das StB ist hier ggf. auch noch etwas unwissend.
Wer muss hier ggf. noch WAS machen, damit der Kanzlei User meine Zuordnungen sehen und dann auch buchen kann?
Danke für Eure Hilfe
Hallo Herr Krämer,
damit die Kanzlei die Belege zu den Bankbuchungen sieht muss diese in der Buchhaltung folgende Einstellungen vornehmen:
Im Modus "Belege Buchen" auf der rechten Seite in den Eigenschaften auf den Punkt "Buchungsvorschläge" gehen dann in die Rubrik "Bankbuchungen digitale Belege zuordnen" und hier die bei den ersten beiden Punkten einen "Haken" setzen.
Wichtig: Die Kanzlei darf vorher nicht auf "Digitale Belege buchen" klicken.
Gruß
Hallo @björn
danke für die Info. Aber diese Einstellung wurde bereits vorgenommen. Dennoch sieht die Kanzlei meine Zuordnungen nicht...
ICH muss aber keine Funktion etc. ausführen unter dem Motto "Übergabe zur Bearbeitung an die Kanzlei?"
Hier zur Verdeutlichung. Alle Zeilen müssen noch gebucht werden. Ab er bei den obigen (Konto 945) sind keine Belege dran. Es fehlt das Icon. Unten sind die Kassenbuchungen. Das sind die Belege dran.
Hallo Herr Krämer,
können Sie mal einen geschwärzten Screenshot von der Bank im Unternehmen Online mit den zugeordneten Belegen machen und einstellen?
Zusätzlich zu den Einstellungen, die Björn bereits gepostet hat, muss noch folgende Einstellung vorgenommen werden:
Bei meinen Mandanten funktioniert so das Abholen der zugeordneten Belege.
Vielen Dank Frau Viergutz. Da habe ich gar nicht mehr dran gedacht.
Anbei das Bank Bild.
Hallo Herr Krämer,
ich benötige das Bild mit den Kontoumsätzen über die Position "Kontoumsätze prüfen".
Wenn aber durch den Punkt von Frau Viergutz sich das Problem erledigt hat ist es auch in Ordnung.
Habe noch keine RÜ der Kanzlei. Aber trotzdem schon mal der gewünschte Screenshot.
Ergänzende Info: Die Kanzlei hast diese Einstellung auch. Sieht aber weiterhin keine Belege
Hallo Herr Krämer,
wie holt denn die Kanzlei die Kontoauszüge ab? Das muss auf alle Fälle über Bestand/Daten holen/Mandant ergänzen gemacht werden und nicht über den Zahlungsverkehr.
Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
Hei. Ich hole die Umsätze ab. Ich habe in den Stammdaten beide Banken eingerichtet. Ich aktuallisiere die Umsätze und ordne dann die Belege den Umsätzen zu.
Hallo Herr Krämer,
wenn die Kanzlei die Einstellungen jetzt erst vorgenommen hat oder während dem Buchen, dann greifen diese erst bei der nächsten Buchhaltung bzw. beim nächsten erzeugen der Buchungsvorschläge. Ich vermute dass es daran liegt, denn weitere Einstellungsmöglichkeiten gibt es meines Wissens nach nicht.
Schon klar. Aber die Kanzlei muss sie ja auch irgendwie in Kanzlei-Rechnungswesen bekommen. Und da gibt es eben auch die Möglichkeit, diese über das Programm Zahlungsverkehr abzurufen und von dort ins Rechnungswesen zu importieren. Dann würden die Belege fehlen.
Hallo,
laut Kanzlei sind diese Einstellungen von Beginn an so.
Aber was meinen Sie mir "bei der nächsten Buchhaltung bzw. beim nächsten erzeugen der Buchungsvorschläge"
Nicht erst im neuen Wirtschaftsjahr?
Sondern, wenn ich zu den abgeholten Umsätzen bei Neuen, neue Belege zuordne?
Wenn ja, müsste es doch auch bei den Zuordnungen so gehen, wo ich die bestehenden Belege wieder lösen würde und im nächsten Schritt wieder einen Beleg zuordne?
Nochmals vorab 1000 Dank für die ganze Hilfe.
Aber ehrlich. Ich werde dieses Programm und dessen Struktur nie verstehen. Für mich vollkommen fehlprogrammiert.
Wie kann ich Ihre Aussage jetzt verstehen.
Sie meinen, wenn ich in DUO Bankumsätze hole und denen Belege zuordne, dass wird dies in Kanzlei REWE nicht direkt gesehen?
Ich würde denken, das beide Programme DUO und Kanzlei REWE auf der gleichen DB arbeiten...
Folglich MUSS die Kanzlei selber die Umsätze mit Kanzlei Rewe holen? Ich hätte gedacht meine "Holen" ist dort sichtbar.
Das würde ja bedeuten, dass ich dem StB auch einen Bankzugang besorgen muss oder denen meine PIN geben muss? Ist dem so?
Hallo Herr Krämer,
wenn die Einstellungen von Anfang an so gemacht wurden sind dann liegt es tatsächlich am Verfahren wie von Herr Schreiber beschrieben.
Wir rufen bei uns wie folgt die Kontoumsätze ab:
1. Der Mandant bekommt von uns ein Formular für den Abruf der Kontoumsätze über RZ-Bankinfo. Dieses Formular muss der Mandant ausfüllen und zur Bank schicken.
2. Die Bank schaltet daraufhin die Umsatzabholung für die DATEV frei, sodass die Kanzlei die Umsätze elektronisch abrufen kann.
Hierbei wird keine PIN oder ähnliches benötigt. Dieses Verfahren ist jedoch bei den Banken nicht kostenlos, sodass hier für den Mandanten Gebühren entstehen.
Wenn die Kanzlei das Verfahren so einsetzt, dann funktioniert auch die Beleganzeige bei den Kontoumsätzen.
Es reicht schon, wenn Sie die Umsätze holen. In den Stammdaten zur Bank in DUO müssen Sie beim HBCI-Zugang im Register Umsatzabholung die Checkbox aktivieren:
Dann sind die Umsätze auch für den Berater über das RZ abrufbar. Trotzdem gibt es dann die zwei Wege, um die Daten ins Rechnungswesen zu bringen. Und nur über Mandant ergänzen, kommen auch die Belege mit.
Auch diese Checkbox ist von mir seit der Ersteinrichtung aktiviert worden.
Aber was bedeutet "Trotzdem gibt es dann die zwei Wege, um die Daten ins Rechnungswesen zu bringen. Und nur über Mandant ergänzen, kommen auch die Belege mit."
Ich bin ja nur Mandant. Da ich aber ENDLICH arbeiten will und meine FiBu gebucht werden kann, greife ich der Kanzlei mit meiner Tätigkeit hier unter die Arme.
Was muss die Kollegin im StB am Kanzlei Rewe tun, damit sie die Belege an den Bankumsätzen sieht.
Das was ich vorher geschrieben habe. Die Kontoumsätze über Mandant ergänzen abholen. Wenn die Kanzlei das macht und trotzdem keine Belege angezeigt werden, sollten sich die Kanzlei mal an die DATEV wenden.
Haben Sie ggf. einen Screenshot, wo sich dieser Menüpunkt befindet?
siehe Post 18. Das muss die Kanzlei in Rechnungswesen machen. Für die Kassenbewegungen haben sie das gemacht. Sonst wären die auch nicht da.