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Unternehmen online Auswertungen Rechnungswesen mit Zusatzinformation/Bankkontoinformation

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letzte Antwort am 12.04.2024 09:34:51 von Katharebur
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Katharebur
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Hallo,

 

wir haben folgendes Problem.

Ein Mandant hat Unternehmen online und würde gerne in den Auswertungen Rechnungswesen (die, die über das RZ -> Daten senden bereitgestellt werden) auch die Zusatzinformationen bei Bankbuchungen sehen können (Konkret: Verwendungszweck)

 

Ich konnte bisher dazu nichts finden. Weiß hier irgendjemand Rat?

 

Ich würde mir jetzt so behelfen, dass ich dem Mandanten zusätzlich ein PDF-Kontoblatt (Über den Ausgabe-Dialog | Auswertungspakete online) bereitstelle, auf dem diese Zusatzinformationen ausgewiesen sind (den Haken dazu gibt es ja).

Unschön ist bei dieser Methode, dass diese Auswertung dann total aufgebläht ist und der Mandant auch wieder in zwei Auswertungen suchen muss.

 

Oder gibt es noch irgendwelche Möglichkeiten, wie der Mandant schnell und unkompliziert zu einer Bankbuchung aus den interaktiven Auswertungen den Ursprünglichen Verwendungszweck aus der Fibu einsehen kann?

 

Vielen Dank.

metalposaunist
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Steht der nicht in Bank online?

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Katharebur
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Schon, aber der Mandant hat Bank-online nicht im Einsatz und müsste, selbst wenn er es hätte auch immer erst von den Auswertungen Rechnungswesen nach Bank online wechseln. Dann kann er gleich seine Online-Banking-Software nebenher aufmachen und es so anschauen.

 

Ziel wäre es, dass der Mandant es genauso sehen kann, wie wir. Wenn wir in Rewe auf die Buchung klicken, haben wir unten auch auf einen Blick die Details (den Verwendungszweck) stehen.

Man kann in diesem interaktiven Kontoblatt zwar einige Spalten einblenden lassen, aber die für Details (Zusatzinformationen) eben nicht.

metalposaunist
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@Katharebur schrieb:

Ziel wäre es, dass der Mandant es genauso sehen kann, wie wir.


Dann braucht er auch die gleiche Software aka DATEV Rechnungswesen und damit einen Mandantenserver. Dann kann man zusammen arbeiten. Ob sich der Aufwand und Kosten lohnen? Hm.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Katharebur
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Sicherlich nicht.

Erforderlich wäre das, weil die Dame beim Mandanten die Mahnungen macht und wenn der Kunde oder Sie Rückfragen zum offenen Posten hat, dann wäre es immer geschickt, nicht nur den Rechnungsbeleg zu haben, sondern auch den Verwendungszweck der Bank.

Von den 10 Mahnungen im Monat wird man es wohl nicht so oft benötigen, auch den Verwendungszweck sehen zu müssen.

Außerdem würde der Mandant mit diesem Zugang auch ansonsten nichts anderes mehr machen.

 

Wohl werde ich bei dem PDF-Kontoblatt bleiben müssen, oder sie macht das Online-Banking nebenher auf.

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metalposaunist
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@Katharebur schrieb:

dann wäre es immer geschickt, nicht nur den Rechnungsbeleg zu haben, sondern auch den Verwendungszweck der Bank.


Weil da mehr als die Rechnungsnummer drin steht? 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Katharebur
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Ja, damit der Mandant es besser nachvollziehen kann, was der Kunde konkret überwiesen hat.

Der Mandant möchte ganz sicher nur Dinge anmahnen, die auch wirklich offen sind. Sie wollen den Vorgang dann erstmal selber nochmal nachvollziehen. (Könnte ja auch ein Fehler vorliegen)

Oft kommt es auch vor das Über- oder Unterzahlungen vorhanden sind. Wenn der Kunde dann sagt, er hätte das an diesem/jenem Tag überwiesen, könnte sie schnell und konkret dazu Stellung beziehen.

 

Manchmal geht es auch darum, dass dann keine Rückfragen bei uns entstehen.

Die Dame ist keine Buchhalterin und kennt sich daher nur oberflächlich damit aus.

 

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letzte Antwort am 12.04.2024 09:34:51 von Katharebur
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