Hallo,
benötige mal eure Hilfe.
Bis jetzt haben wird für Mandanten Auftragswesen online. Dieses ist mit meiner Datev Smart Card auch in Unternehmen Online -Anwendungen ersichtlich.
Haben für einen Mandaten Auftragswesen next bestellt, dieses ist auch beim Mandanten in Unternehmen Online- Anwendungen ersichtlich.
Jedoch nicht bei mir.
Warum?
LG
@Urschidil schrieb:
Warum?
Weil Dir in der Rechteverwaltung online, auch aus der Kanzleisicht heraus, wahrscheinlich die Rechte fehlen. Der Kanzleiinhaber bzw. auch DUO Administratoren (wenn Du einer sein solltest auch Du selbst) können Dir das Recht für AW next (Auftragswesen next) geben. Wobei ich das Recht dazu lieber an eine Kanzleigruppe hängen würde, damit auch alle Kollegen AW next im Zweifel (Urlaub, Krankheit) nutzen können und man aber nicht jedes Mal das Recht zu Fuß setzen muss.
Bei Admin ist Auftragswesen next auch nicht vorhanden
Dann wird der Kanzlei ggf. ein Vertrag für AW next fehlen. Den kann man im Shop nachbestellen: Auftragswesen next In den Service Anwendungen kann man vorab prüfen, ob es einen Vertrag gibt.
Und zusätzlich muss man in der Lizenzverwaltung online der DATEV den Personen die Lizenzen (auch aus der Kanzlei) geben.
Das muss auch für die Kanzlei bestellt werden:
Vertrag für DATEV Auftragswesen next für Mandant und Kanzlei | Der Vertrag für DATEV Auftragswesen next (bestellbar unter Art.-Nr. 95197) muss sowohl in der Kanzlei als auch beim Mandanten vorhanden sein. Nach Bestellung des Vertrags für die Kanzlei kann es bis zu 24 Stunden dauern, bis dieser aktiv ist. |
Nur um 100% safe zu sein und damit ich nicht eine Reihe von Mandanten böse überrasche kurze Fragen in die Runde:
Wenn die Kanzlei (für sich) einen "Auftragswesen next" Vertrag abschließt - bleibt dann der "Auftragswesen online" Vertrag der Kanzlei parallel bestehen?
Oder anders gefragt, hat die Bestellung "Auftragswesen next" für Kanzlei Konsequenzen für diejenigen Mandanten, die noch mit "Auftragswesen online" unterwegs sind?
@Holm schrieb:Wenn die Kanzlei (für sich) einen "Auftragswesen next" Vertrag abschließt - bleibt dann der "Auftragswesen online" Vertrag der Kanzlei parallel bestehen?
Ja.
Oder anders gefragt, hat die Bestellung "Auftragswesen next" für Kanzlei Konsequenzen für diejenigen Mandanten, die noch mit "Auftragswesen online" unterwegs sind?
Nein.
Besten Dank!