Liebe DATEV-Community,
trotz langer Recherche, komme ich nicht auf die passende Antwort. Folgendes Szenario:
Mdt im mitgliedsgebunden Mandantengeschäft, wegen Betriebsaufgabe wird kein DUO, Smartlogin, etc. mehr benötigt.
Mdt hat die Vollmacht für vertragliche Erklärungen gegenüber DATEV erteilt, damit wir alles veranlassen können.
Die Unterberaternummer und den Smartlogin kann ich über die Service-Anwendungen kündigen, Rechnungsdatenservice und DUO kann ich allerdings nur über den Service-Kontakt kündigen.
Daher meine Frage, wenn ich die Unterberaternummer kündige, werden dann alle weiteren Vertragsbestandteile automatisch mit gekündigt oder muss ich jede Leistung separat kündigen?
Liebe Grüße
DerAzubi
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin @DerAzubi ,
im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft nicht die Beraternummer über die Serviceanwendungen kündigen.
Für Datev wäre das als würdet ihr das Mandatsverhältnis beenden.
Der Mandant ist dann ist einer einjährigen Schutzfrist (um sich einen neuen StB zu suchen) und eure Vollmacht ist dann auch nicht mehr gültig.
Du musst einen Servicekontakt erstellen an das Logistikcenter und dort alles aufführen was gekündigt werden sollte. Das erfolgt dann zum Monatsende des Folgemonats.
In Zwischenzeit den Bestand in DUO löschen.
FunFact:
Sollte dein Mandant im Leistungsverbund sein, kannst du die Beraternummer in den Serviceanwendungen kündigen und alles ist gut. Muss man nicht verstehen, ist aber so.
@m_kausch Ganz lieben Dank für die Antwort, das hilft mir sehr weiter!