Kann man dem Mandanten aus Kanzlei-Rechnungswesen den Überweisungsträger für die Umsatzsteuervorauszahlungen in Bank online bereitstellen, ähnlich wie die Überweisungen aus der Lohnbuchhaltung?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn die Umsatzsteuervoranmeldung im Rechnungswesen geöffnet wird (z. B. über Auswertungen/Finanzbuchführung/Umsatzsteuer-Voranmeldung) kann über das Kontextmenü (rechte Maustaste) die Funktion "UStVA SEPA-Überweisung an Zahlungsverkehr übergeben" ausgewählt werden.
Anschließend kann im Zahlungsverkehr unter Zahlungsaufträge/SEPA über den Button rechts unten "Im DATEV-RZ speichern" der Zahlungsauftrag im Unternehmen online bereitgestellt werden.
Hallo
ich muss das nochmal aufgreifen
Ich erhalte hier ständig einen Fehler REW05185
ich hatte letztens schon die Bankverbindung wie im Hilfedokument beschrieben nochmal geändert (es ist ja alles schon lang hinterlegt, weil Bankabruf haben wir auch auch)
nun meckert Datev diesen Monat wieder das die Bank fehlt...
ich kann doch nicht jeden Monat aufs neue die Stammdaten "ändern"....
VG
Hm, da schätze ich irgendwo ein Stammdatenproblem, was DATEV nicht mag. Im DHC ist auch was von doppelter Anlage zu lesen?
@metalposaunist die zweite Bank hatte ich auch schon mal gelöscht, jetzt war sie wieder da...
muss ich mal beobachten mit den Updates.
Danke für den Hinweis, das hatte ich ignoriert weil ja schon mal gelöscht...
nun hab ich die Zahlung im Zahlungsverkehr, aber wie bekomme ich das ins Unternehmen online so wie auch die Lohnsteuer?
finde den weg gerade ziemlich umständlich, zumal es im Lohn ja auch automatisch geht...
klicke ich hier auf "Bank senden", weil dann kommt da was mit Unterschrift und so?
das verwirrt mich und ich traue mich nicht auf Bank senden drücken 😉
ich möchte, das der Mandant das in Bank online sieht und dann freigeben kann, wie die Löhne 🙂
VG
@fruchtzwerg schrieb:
Danke für den Hinweis, das hatte ich ignoriert weil ja schon mal gelöscht...
Stammdatenabgleich. Wer darf wie in die Stammdaten zurückschreiben? Da gibt es ja bis heute eine manuelle Synchronisierung zwischen den Anwendungen. Nicht, dass ein Kollege eine Anwendung aufmacht, in der beide noch drin sind und einfach sagt: ja, alles übernehmen, passt schon und schwupps ist sie wieder da 😉.
Beim Rest kann ich mangels Erfahrung leider nicht helfen und würde mich auch ausprobieren.
Hallo @fruchtzwerg ,
die Zahlung muss im DATEV-Rechenzentrum gespeichert werden, damit Ihr Mandant sie in Bank online sieht.
Weitere Informationen finden Sie in folgendem Dokument im Kapitel 2.1: Zahlungen unter dem gleichen Ordnungsbegriff im DATEV-Rechenzentrum für den Mandanten bereitstellen