Hallo,
bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs über Bank Online ergibt sich folgende Problematik:
1. zu einem Lieferanten gibt es sowohl Rechnungen als auch Gutschriften.
2. die Gutschriften werden aber nicht als solche erkannt und können auch über Beleg bearbeiten nicht gekennzeichnet werden (z.B. negativer Betrag)
3. mehrere Zahlungen an einen Lieferanten können nicht automatisch zusammengefasst werden - ist das so?
4. Zahlung an einen Lieferanten unter Abzug einer Gutschrift kann nur durch manuell erstellte Zahlung erfolgen - gibt es einen anderen Weg?
Würde mich über praktische Hinweise oder Lösungsansätze freuen.
Vielen Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Dahnke-Faasch,
nachfolgend gebe ich Ihnen gerne Rückmeldung zu den einzelnen Fragen/Problemstellungen:
1. zu einem Lieferanten gibt es sowohl Rechnungen als auch Gutschriften.
2. die Gutschriften werden aber nicht als solche erkannt und können auch über Beleg bearbeiten nicht gekennzeichnet werden (z.B. negativer Betrag)
Antwort: ab voraussichtlich Jahreswechsel wird es in Belege möglich sein, beim Erfassen einer Rechnung die Belegart "Gutschrift/Rechnungskorrektur" auszuwählen.
3. mehrere Zahlungen an einen Lieferanten können nicht automatisch zusammengefasst werden - ist das so?
Antwort: Sie können Zahlungen an einen Lieferanten nur zu einer Sammelzahlung zusammenfassen, jedoch ist es leider nicht möglich, mehrere Rechnungen mit einem Zahlungssatz zu bezahlen.
4. Zahlung an einen Lieferanten unter Abzug einer Gutschrift kann nur durch manuell erstellte Zahlung erfolgen - gibt es einen anderen Weg?
Antwort: aktuell ist es nur möglich, Rechnungen und Gutschriften/Rechnungskorrekturen manuell zu verrechnen. Mit der neuen Möglichkeit zur Erfassung der Belegart "Gutschrift/Rechnungskorrektur" (siehe 1) wird voraussichtlich auch eine Option angeboten, mit der eine Verrechnung vom Programm unterstützt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Spachmüller-Jäger
Produktmanagement DATEV Unternehmen online
DATEV eG
Hallo,
ich durchforste gerade das Netz nach dieser Lösung.
Ist das inzwischen möglich? Wir haben einen Mandanten, der genau das mit UO machen will/muss.
Er hat mehrere offene Rechnungen mit vielen kleineren Beträgen von einem Lieferanten und eine größere Gutschrift.
Kann man das in UO lösen oder muss man das immer noch "zu Fuß" machen?
Viele Grüße aus Mainz
Guten Tag!
Auch ich suche eine Antwort auf diese Frage.
Die Kennzeichnung als Rechnungskorrektur ist in der Belegbearbeitung möglich. Es werden daraus jedoch keine Zahlungsdaten erzeugt. Ich sehe daher keine Möglichkeit, die Gutschrift bei Zahlung zu verrechnen. Für eine Antwort der DATEV wäre ich sehr dankbar.
Beste Grüße aus Hochheim
Hallo Frau Richter,
ich habe inzwischen weiter geforscht und habe eine bzw. zwei Möglichkeiten gefunden. Ich hasse es, wie die Pest, wenn man nur mit LexInform Nummern zugeworfen wird, aber in diesem Fall mache ich das mal selbst.
Wenn die Bearbeitungsform "Standard" ist, kann man eine Gutschrift nur gegen eine offene Zahlung buchen, die größer sein muss als die Gutschrift (Korrektur). Siehe Dokument 1002836.
Wenn die Bearbeitungsform "Erweitert" ist, kann man mehrere offenen Rechnungen an den Lieferanten gegen die Gutschrift buchen und der Überweisungsbetrag wird entsprechend angepasst. Siehe Dokument 1001838
Die Dokumente erklären es besser, als ich das jemals hinkriegen würde. Deshalb die Unsitte und sorry.
Viele Grüße aus Mainz
Hallo Herr Pfeiffer,
Sie haben mir sehr geholfen, Danke!!!!
Hallo,
ich höre von einem Mandanten immer wieder das Problem das UO beim bezahlen die Gutschriften der Lieferanten nicht kennt.
ist das vorgehen wie im Dokument 1002836 noch immer so? oder gibts da schon was anderes?
in Rewe erkennt mir die OCR-Erkennung meist aber die Gutschriften richtig.
z.b. Beim Lieferanten Auer Baustoffe wird die Gutschrift in einem Nummernkreis KGS ausgewiesen. Rewe schlägt mir das meist richtig vor.
UO erkennt das beim bezahlen wohl nicht und möchte die Gutschriften auch überweisen.
VG
Hallo @fruchtzwerg ,
bitte melden Sie sich per Servicekontakt bei uns. Dann können wir Ihren Fall genauer analysieren.
Danke und
Ich hätte die gleiche Frage und würde mich über eine Antwort freuen! Viele Grüße