Liebe Datev-Community,
ich habe im Auftragswesen von Unternehmen Online eine bereits festgeschriebene/versendete Rechnung, aufgrund eines Fehlers stornieren müssen.
Nun benötige ich allerdings einen Beleg über die Stornierung dieser Rechnung.
Wenn ich die Rechnung (die mir im Online System als "storniert" angezeigt wird) öffne kann ich mir diesen Beleg allerdings nirgends anzeigen lassen...
Jetzt zu meiner Frage: Wo finde ich den Beleg darüber oder wie kann ich mir diesen erstellen/anzeigen lassen?
-> Das PDF Dokument von Datev habe ich mir bereits angeschaut - hat mir allerdings leider nicht wirklich weitergeholfen.
Hallo,
arbeiten Sie mit dem "Auftragswesen Online" oder "Auftragswesen Next"?
Wir arbeiten mit "Auftragswesen" unter "Datev Unternehmen online".
Ist das "Auftragswesen online" ?
Im Auftragswesen Online müssen Sie darauf achten, dass der Filter richtig gesetzt ist und Sie in der richtigen Spalte sind (siehe Anhang).
Dadurch, dass ich keine Rechnungskorrektur gemacht habe und stattdessen den alten Beleg komplett storniert habe taucht unter Korrekturen nichts auf.
Die ursprüngliche Rechnung, die ich storniert habe finde ich auch weiterhin...
Dort steht auch, wer den Beleg wann storniert hat. Nur die Option einen Beleg darüber auszudrucken finde ich nicht ...
Sie haben den Beleg storniert, das heißt er taucht nirgends auf. Anstellen dessen hätten Sie eine Rechnungskorrektur erstellen müssen. Ob Sie aus der stornierten Rechnung jetzt noch eine Korrektur machen könne, weiß ich leider nicht (kann es auch nicht testen).
Probieren Sie bitte aus der ursprünglichen Rechnung eine Rechnungskorrektur zu machen (rechtsklick, weiterführen, in Rechnungskorrektur weiterführen).
Die Rechnung taucht allerdings doch unter den "erledigten Belegen" auf ... mit der Anmerkung "storniert"
Das hieße es gibt keinen Stornobeleg wenn ich eine Rechnung direkt storniere ohne eine Rechnungskorrektur?
Oder verstehe ich das falsch?
Moin,
ein Rechnungsstorno ist dafür da, eine Rechnung zu stornieren, die falsch ist und gar nicht an den Kunden versandt wurde. Demzufolge benötigt man hierfür keinen "Stornobeleg" für den Kunden.
Sobald die Rechnung an den Kunden versandt wurde, müssen Änderungen (auch eine vollständige Aufhebung der Rechnung) als Rechnungskorrektur erfasst werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Mhm ok - das hilft mir für die Zukunft schon sehr gut weiter! 🙂
Tatsächlich ist die Rechnung lediglich laut System als "Versendet" gekennzeichnet, wurde aber nicht wirklich versendet.
Meine Frage ist jetzt wie ich das Problem korrekt beheben kann.
Eine Rechnungskorrektur lässt sich aus der stornierten Rechnung nicht mehr erstellen.
Ich brauche allerdings für unsere Buchhaltung den Stornobeleg oder halt eine Korrektur (?).
Hallo @BenediktSchütz,
wenn der Prozess durchlaufen ist, kann im Nachgang kein Stornobeleg generiert werden.
Das korrekte Vorgehen beim Stornieren von Belegen im Auftragswesen online finden Sie im Infodokument: DATEV Auftragswesen online - Belege stornieren