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Smart Login Kosten

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letzte Antwort am 24.07.2020 12:25:01 von andreashofmeister
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claudia_linberg
Einsteiger
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Nachricht 1 von 8
3092 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ich möchte an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass das SmartLogin eventuell mit Mehrkosten für das Unternehmen online verbunden ist.

 

Bei DATEV Unternehmen online sind 10 Nutzer im in monatlichen Preis von 10,50 inkludiert.

Ab dem 11. Nutzer fallen 2 Euro zusätzlich pro Monat an.

 

Hat nun ein Nutzer  sowohl eine SmartCard und auch ein SmartLogin, werden von der DATEV zwei Zugänge gezählt 

 

Wenn Sie sich jetzt fragen, warum der Nutzer zwei Medien benutzt, dann liegt es zum Beispiel daran, dass er die Überweisungen über sein IPad unterwegs ausführt und den Zugriff auf die digitale Personalakte im Büro am PC einsieht. Er benötigt auch zwei Zugänge, wenn er das SmartLogin auf zwei unterschiedlichen Mobilgeräten einsetzt.

 

Ich könnte diese Preispolitik nachvollziehen, wenn das SmartLogin durchgängig für alle Produkte der DATEV nutzbar wäre. Leider ist dies noch nicht der Fall. Auch der Zugang zu SmartIt, Lodas etc funktioniert nur mit der SmartCard.

 

Wir haben viele Mandanten, die mehr als fünf Mitarbeiter haben und bei denen zusätzliche Kosten ab dem 11. Zugang anfallen.

 

Ich würde mir wünschen, dass wenn eine Person zwei Zugangsmedien nutzen muss, dieses nur als Zugang gezählt wird.

 

mit freundlichem Gruß

 

Claudia Linberg

andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 2 von 8
3075 Mal angesehen

@claudia_linberg  schrieb:

Guten Tag,

 

ich möchte an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass das SmartLogin eventuell mit Mehrkosten für das Unternehmen online verbunden ist.

 

Bei DATEV Unternehmen online sind 10 Nutzer im in monatlichen Preis von 10,50 inkludiert.

Ab dem 11. Nutzer fallen 2 Euro zusätzlich pro Monat an.

 

Hat nun ein Nutzer  sowohl eine SmartCard und auch ein SmartLogin, werden von der DATEV zwei Zugänge gezählt 

 

Wenn Sie sich jetzt fragen, warum der Nutzer zwei Medien benutzt, dann liegt es zum Beispiel daran, dass er die Überweisungen über sein IPad unterwegs ausführt und den Zugriff auf die digitale Personalakte im Büro am PC einsieht.

 

Ich könnte diese Preispolitik nachvollziehen, wenn das SmartLogin durchgängig für alle Produkte der DATEV nutzbar wäre. Leider ist dies noch nicht der Fall. Auch der Zugang zu SmartIt, Lodas etc funktioniert nur mit der SmartCard.

 

Wir haben viele Mandanten, die mehr als fünf Mitarbeiter haben und bei denen zusätzliche Kosten ab dem 11. Zugang anfallen.

 

Ich würde mir wünschen, dass wenn eine Person zwei Zugangsmedien nutzen muss, dieses nur als Zugang gezählt wird.

 

mit freundlichem Gruß

 

Claudia Linberg


Schlüsseln Sie denn dann sowohl die SC (SmartCard) als auch den SL (SmartLogin) als Zugang zum DUO?

 

Kontrollieren Sie die Rechnungen an die Mandanten in dieser Hinsicht? Oder wurden Sie von Mandanten darauf aufmerksam gemacht?

 

 

Danke für Feedback!

 

VG, Andreas Hofmeister

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claudia_linberg
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
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Guten Morgen Herr Hofmeister,

 

ja der Mandant bekommt den Zugang für das Unternehmen online per SmartCard und für das SmartLogin.

 

Wir kontrollieren die Rechnung der DATEV und können dort sehen, dass ab dem 11. Zugang unabhängig von der Person 2 Euro extra berechnet werden.

 

Auf Nachfrage bei der DATEV, wurde mir dies auch bestätigt.

 

mit freundlichem Gruß

 

Claudia Linberg

andreashofmeister
Überflieger
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Danke Frau @claudia_linberg 

 

Anders herum ist es dann (aber) auch möglich, "nur" für bestimmte Anwender "Einfachzugänge" zu schlüsseln, oder?

 

Natürlich gibt es die Anforderungen "bestimmter" Anwender, sowohl SC als auch SL "haben" zu wollen.

Aber man kann das ja dann eingrenzen, oder? Das ginge dann doch über die RVO (Rechteverwaltung) online....?

 

Liege ich da richtig mit meiner Annahme?

 

Ist natürlich gut für die DATEV, b ei Überschreiten von 10 Zugängen..(bei 6 Mitarbeitern, die beide Zugänge haben wollen wär das ja der Fall....).

 

Danke für Antwort!

 

 

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claudia_linberg
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
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Hallo Herr Hofmeister,

 

leider kann ich das über die Rechteverwaltung nicht eingrenzen. Wir bestellen die Zugänge auf der Unterberaternummer des Mandanten. Wenn dieser dann U-online im Einsatz hat, wird dieser Zugang gezählt.

Egal ob dort Rechte für U-online freigegeben wurden oder nicht.

 

 

mit freundlichem Gruß

 

Claudia Linberg

 

andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 6 von 8
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Ok. 

 

Das ist ja doof.

 

Danke für Ihr Feedback. M.E. sollte man das schon "eingrenzen" können. Letztendlich geht es hier allerdings um einen recht überschaubaren Betrag....

 

VG, Andreas Hofmeister

 

@metalposaunist

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metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 7 von 8
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@claudia_linberg@andreashofmeister: Das ist schon seit längerem so. Ich meine auch, dass es nach dem 10. Benutzer eine Staffelung gibt. Alles in der DATEV Preisliste einsehbar. 

 

Andere Möglichkeiten haben wir nicht und ich bin voll und ganz bei Ihnen.

 

Wenn, liebe DATEV, müsste man nicht Medien berechnen, sondern nach Anzahl der Mitarbeiter, wenn die Rechteverwaltung 2021 sowieso Richtung Rechteträger als Personen geht, macht das meiner Meinung nach nur Sinn. Von mir aus 10 User inkludiert und danach eine Staffelung. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 8 von 8
2962 Mal angesehen

 

Wenn, liebe DATEV, müsste man nicht Medien berechnen, sondern nach Anzahl der Mitarbeiter, wenn die Rechteverwaltung 2021 sowieso Richtung Rechteträger als Personen geht, macht das meiner Meinung nach nur Sinn. Von mir aus 10 User inkludiert und danach eine Staffelung. 


Natürlich kommt da noch was aus uns Anwender zu....

 

Wenn die Plattform erstmal steht....

 

 

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letzte Antwort am 24.07.2020 12:25:01 von andreashofmeister
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