Guten Tag aus Berlin,
wir möchten zukünftig Datev Unternehmen online mit Auftragswesen. Nun haben wir Kunden,die überweisen (Firmen) aber auch Kunden, die an unserer Registrierkasse bar oder mit EC bezahlen. Hierbei erhalten einige auch eine (bisher mit Lexware Faktura) ausgestellte Rechnung, Der Umsatz wurde dabei über die Kasse bzw. EC gebucht. Wenn die Rechnung jetzt über Datev Auftragswesen erstellt wird dann wird ja auch der Umsatz in Datev automatisch gebucht . Wäre dann also doppelt , kann man das "ausstellen" ?
Danke
Peter Bauer
Eine Rechnung erzeugt nur eine Forderung, welche durch die Zahlung (bar, Bank, E-Cash) ausgeglichen wird.
aer an dieser Forderung hängt ja die Umsatzsteuer dran , diese wird dann ja 2x berechnet ( 1x per Rechnung und 1x über die Kasse ).
Nein. Die USt-Verbindlichkeit entsteht entweder it der Forderung oder mit der Zahlung (Soll- oder Ist-Versteuerung).
eben .
Die Rechnung buche ich ja 76xxx (Debitor) an 8400.
Die Kasse buche ich 1000 an 8400.
Beim Automatikkonto 8400 wird die UST ja auf 1776 genucht.
Der Vorgang :
Ich erstelle eine Rechnung mit dem Datev Auftragsprogramm , dadurch entsteht die Buchung 76xxx/8400.
Der Kunde bezahlt sofort im Geschäft mit EC-Karte oder bar und dieser Umsatz wird über duie Registrierkasse vereinnahmt. Und da entsteht dann die Buchung 1000/8400 (bei bar) .
Somit doppelt.
Bisher erstellen wir die Rechnungen mit Lexware und die Buchungen erfolgen noch händisch. Da werden die an der Registrierkasse eingebonten Rechnungen nicht in der Buchhaltung über die Rechnung erfaßt sondern eben als Kassenumsatz. Aber das geht scheinbar nicht in Datev das ich die mit dem Auftragsprogramm erstellte Rechnung nicht automatisch buchen lasse. Oder ?
Hallo,
in Auftragswesen online kann man nicht differenzieren ob ein Beleg bar oder per Karte gezahlt wurde.
Die Rechnung aus Auftragswesen online wird an Belege online bereitgestellt und gelangt dann in die Buchführung.
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Kristina Bluhm
Produktmanagement und Service DATEV Mittelstand & Auftragswesen online
Hallo Herr Bauer,
das Problem können Sie bestimmt in Absprache mit Ihrem Steuerberater in den Griff bekommen. Nach den beiden Übergabeautomatiken an die Buchhaltung muss man noch eine manuelle Abstimmung der Erlöse vornehmen. Wenn es sich bei diesen Sachverhalten nicht um Einzelfälle handelt, macht es aber langfristig Sinn den Übergabemechanismus der Kasse anzupassen, sodass diese nicht gegen Erlös sondern gegen den Debitor bucht.
MfG
Tobias Ettl