Hallo DATEV,
ich erhalte beim Belegbuchen über UN-online sehr oft beim Verknüpfen des Beleges mit der Buchung die Meldung #REW91312. Wenn ich mit "ja" antworte, ändert sich nichts. Wenn ich mit "nein" antworte auch nicht. Allerdings kann ich diese Meldung nicht unterdrücken. Das nervt.
Ich wollte mich nun informieren und habe in Lexinform unter #REW91312 und unter "Verschlagwortungsinformation" (ein tolles Wort) nachgesehen. Kein Treffer. Nun bin ich ratlos.
Was soll diese Meldung bewirken? Was soll passieren, wenn ich "ja" eingebe?
Würde mich über Info freuen.
LG K. Hoffmann
Hallo Frau Hoffmann,
die genannte Meldung kommt nur bei einer Neuerfassung einer Buchung! Bei einer nachträglichen Verknüpfung eines digitalen Belegs mit einer bereits vorhandenen Buchungszeile wird nur der Beleglink übernommen.
Wird mit ja bestätigt, werden die erkannten OCR-Werte in die Buchungszeile übernommen und der Beleg verlinkt. Entscheidet man sich für nein, wird nur der Beleg verlinkt aber keine erkannten Werte übernommen.
Ab der Version 5.2 Kanzlei-Rechnungswesen haben wir folgendes geplant:
Der Anwender erhält einen abschaltbaren Hinweis über eine Einstellungsmöglichkeit in den Eigenschaften.
Hier kann er festlegen, wie mit der Verschlagwortung generell umgegangen werden soll (bei der Neuerfassung eines Beleges):
Mit freundlichem Gruß
Oliver Hetz
DATEV eG