Hallo meine Lieben 🙂
Ich bin Endverbraucher und sitze am Mac. für unsere beiden Unternehmen gehe ich via Unternehmen Online / Webbrowser rein und muss dann via SmartLogin mit dem Smartphone vorerst einen QR Code scannen, bevor ich im Webbrowser Belege hochladen kann, Rechnungen etc schreiben darf.
Nun mussten wir leider unsere Kanzlei wechseln, da wir zu groß geworden sind. Seit dem Umzug kommt zwar mein Steuerbüro in die Onlinemaske und sieht alles, ich jedoch nicht. Muss bei dem Mandantenwechsel auch der Code bei der APP neu ausgewiesen werden? Oder hat DATEV hier ein Problem? Denn, wenn ich mit der APP scanne, werde ich zwar weitergeleitet, komme jedoch zu einem leeren Fenster bei dem nur mein Name steht und die ganzen RGs etc nicht mehr sichtbar sind, genauso kann ich zwischen den Firmen nicht wechseln...
Welcher Browser wird genutzt? Cache/Cookies gelöscht (der Datev Standardlösungsansatz 😉 )?
Moin @BASTIANdesign ,
klingt nach fehlenden Rechten. Ihr Steuerberater soll mal in der Rechteverwaltung online schauen, ob dort die richtigen Odnungsbegriffe bei Ihrem Smartlogin hinterlegt sind.
Ich tippe, dass noch Ihre alte Mandantennummer vom Vorberater hinterlegt ist.
Wurde überhaupt die mandantengenutzte Beraternummer von StB A auf B übertragen? Sonst @m_kausch sieht der neue StB auch keine Medien von @BASTIANdesign und kann daher nichts einstellen 😉.
@BASTIANdesign: StB gewechselt und dann gleich so? Hm. Kein gutes Bauchgefühl 😕. Dass Rechnungen online via UploadMail an DATEV im besten Falle automatisch weitergeleitet werden können, wissen Sie? Bitte nicht alles manuell via www.datev.de/upload hochladen.
InvoiceFetcher holt Ihnen z.B. auch viele Rechnungen aus online Portalen ab und schiebt sie nach DUO 😉.
TBC. Mac User brauchen besondere Beratung.
Natürlich 🙂
Huch, etwas schwer zu verstehen...
also, seit ungefähr einem Jahr sind wir von Lexware zur DATEV gewechselt und ja, DATEV ist eine alte Lady, nicht so hip und modern wie Lexware, ABER sehr stabil! Und die Kanzlei hat mehrere Standorte in Deutschland, da wir auch standortunabhängig sein wollen, das Bauchgefühl ist seit dem ersten Kennenlernen und bis dato SEHR gut! Ich tippe auch auf die nicht zugewiesenen Rechte, da das alte StB sich doch etwas "Quer" stellte...
@BASTIANdesign schrieb:
Ich tippe auch auf die nicht zugewiesenen Rechte, da das alte StB sich doch etwas "Quer" stellte...
Dann kurz anrufen; drauf hinweisen ("ich kann nicht mehr arbeiten") und dann sollte das in 5min erledigt sein, wenn es keine speziellen Rechte im DUO sind 😉.
Lexware spricht mit DATEV dank der tollen Schnittstellen leider auch so: gar nicht gut. lexOffice ist da was ganz anderes. Aber gut, das ist eine andere Baustelle 😬.
@BASTIANdesign schrieb:
"Seit dem Umzug kommt zwar mein Steuerbüro in die Onlinemaske und sieht alles, ich jedoch nicht."
Da der Steuerberater ja Unternehmen online sieht, denke ich, dass die Beraternummer übertragen wurde und nur die Rechte nicht geändert wurden.
Wie @metalposaunist schrieb. Einfach neuen Steuerberater anrufen und der soll das mal checken.
@m_kausch schrieb:
Da der Steuerberater ja Unternehmen online sieht, denke ich, dass die Beraternummer übertragen wurde und nur die Rechte nicht geändert wurden.
Das muss nicht zwangsläufig so sein.
Wenn der abgebende Berater den DUO Bestand unter seiner Beraternummer geführt hat, dann ist der Bestand mit dem "normalen" Mandantenübertrag bei neuen Berater angekommen, aber ohne Übertrag der Mandantengenutzten Beraternummer hat der Mandant keinen Zugriff mehr.
Einfache Frage, wurde Ihnen ein Formular zur Unterschrift vorgelegt bezüglich der Übertragung der mandantengenutzten Beraternummer? Das angehängte Formular bekannt/unterschrieben?
Nein, ich habe weder von DATEV, noch vom alten StB ein Formular bekommen. Das neue StB kannte das bis dato auch nicht
Okay,
dann wird es ein bisschen aufwändiger.
Für den Mandantenübertrag wird das Formular, was @glasi beigefügt hat, benötigt.
Jetzt müssen noch 2 Fragen vorher geklärt werden.
Exisitert eine mandantengenutzte Beraternummer? Kann der alte Steuerberater in den Service-Anwendungen nachprüfen.
Wenn eine mandantengenutzte Beraternummer existiert, dann ist noch zu klären, wem die DATEV-Kosten in Rechnung gestellt werden?
Wenn Sie die DATEV-Rechnung erhalten, befinden Sie sich im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft (mM). Wenn nicht, dann sind Sie im Leistungsverbund.
Ihr alter StB muss das prüfen.
Das von @glasi beigefügte Formular muss nur dann von Ihnen unterschrieben werden, wenn Sie sich im mM befinden. Falls nicht, dann wird nur die erste Seite benötigt und die tauschen die StB untereinander aus.
Wenn Ihre StB Probleme dabei haben, sollten sich die beiden an das Logistikcenter wenden.
@glasi schrieb:
Einfache Frage, wurde Ihnen ein Formular zur Unterschrift vorgelegt bezüglich der Übertragung der mandantengenutzten Beraternummer?
Das muss man nur, wenn das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft aktiviert ist aka @BASTIANdesign von DATEV im Quartal eine Rechnung bekommt. Ist das nicht der Fall, tauschen sich die 2 StBs unabhängig vom Mandaten aus und es braucht nur Seite 1 des Formulars. Seite 2 und 3 braucht man nur beim mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft.
@m_kausch schrieb:
Für den Mandantenübertrag wird das Formular, was @glasi beigefügt hat, benötigt.
Beim MigMag, siehe oben.
@m_kausch schrieb:
Exisitert eine mandantengenutzte Beraternummer?
Muss, sonst könnte sich @BASTIANdesign bei DATEV nirgends einloggen.
@m_kausch schrieb:
Wenn Sie die DATEV-Rechnung erhalten, befinden Sie sich im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft (mM). Wenn nicht, dann sind Sie im Leistungsverbund. Ihr alter StB muss das prüfen.
Vollkommen korrekt 👍.
Ich würde immer alles unterschreiben lassen, da meckert die Datev nicht. Die lassen selbst einen Übertrag nicht durch, wenn man den Namen des Unterzeichners nicht auch noch in Druckbuchstaben angegeben hat.
@glasi schrieb:
Ich würde immer alles unterschreiben lassen, da meckert die Datev nicht.
Schon, aber geht nicht digital durchgängig. Also PDF am PC ausfüllen, der Mandant druckt aus, unterschreibt, scannt ein, schickt zurück und das geht an den neuen StB, der ebenfalls im Zweifel ausdruckt und wieder einscannt und dann ist die Qualität der Datei so mies, dass das LC sagen könnte: Ich kann nichts mehr lesen. Und warum den Mandanten mit etwas nerven, was er sowieso nicht muss?! #Service
Schon schwer genug eine Vollmacht digital vom Mandanten zu bekommen 🙄.