Guten Morgen,
in einem Steuerbüro, für das ich arbeite, liegt der folgende Fall vor:
Ein Mandant wurde zum 01.01.2022 von einem anderen Steuerberater übernommen. Der Jahresabschluss und die Steuererklärungen 2021 sollten noch vom Vorberater erstellt werden. Der Vorberater hat den Mandanten auch in Unternehmen online geführt. Die Rechnungsstellung der DATEV erfolgte an den Steuerberater, nicht direkt mit dem Mandanten.
Der Vorberater hat einem direkten Mandantenübertrag zugestimmt, die Jahresabschlussbuchungen sollten per Export an den neuen Berater gehen. Soweit so gut.
Nun hat der neue Berater alle Wirtschaftsjahre übertragen bekommen, selbst für 2022 einen DUO-Bestand angelegt und nutzt diesen auch fleißig. Für 2022 kein Problem, Belegverknüpfungen sind ordentlich vorhanden.
Gibt es nun eine Möglichkeit die Belege vor 2021 vom alten Berater auf den neuen Berater zu verknüpfen und entsprechend so wieder die Möglichkeit zu haben auch in den Altjahren auf die Belege zugreifen zu können? Für eventuelle Betriebsprüfungen ja nicht uninteressant.
Dann müsste man also aus 2 DUO Beständen 1 konsolidieren, damit REWE und Co. wieder passen. An die digitale Personalakte muss man auch denken, wenn vorhanden.
Wie man das als DATEV Endanwender mit den gegebenen Mitteln tun soll, ist mir unklar. Ein DUO Mandantenübertrag kann prinzipiell nur auf eine freie Kombination Berater/Mandant selbst erledigt werden.
Ich würde daher einen SK schreiben. Wenn möglich das Ergebnis, was man wie dabei mit wem über welchen Kanal tun soll, mit uns teilen 🤗.
Wenn der SK dann 9 EUR kostet: PayPal Adresse 😎 - ich überweise dann meinen Anteil in Sekunden ✌️.
Der Mandant kann in DUO auf eine abweichende Mandantennummer umgesetzt werden. Der Aufruf der Belge erfolgt über die GUID (trotz abweichender Mandantennummer)
Nur das digitale Buchen von Belegen wird nicht funktionieren.