Wenn ich einen Datenbestand für einen ehemaligen Mandanten oder Mdt. mit Betriebsaufgabe lösche, ging ich bisher davon aus, dass damit alle Kosten dafür künftig entfallen.
Weit gefehlt.
Beim unregelmässigen Check der aus über 60 Seiten bestehenden Monatsrechnung (die wohl niemand mtl. genau liest) musste ich feststellen, dass die Grundgebühren mit mtl. 11 € weiterberechnet werden.
Sie entfallen erst, -ACHTUNG-, wenn das Logistikzentrum per Mail angewiesen wird, diese grundsätzlich noch bestehende Berechtigung zu DUO zu löschen.
Dieser ärgerliche Effekt hat monatlelang zu überflüssigen Zusatzkosten von über 120 € geführt. Da hätte ich doch lieber jeden Monat meine Mitarbeiter zu einem Lokalbesuch eingeladen.
Das sind m.E. "versteckte Kosten" ohne angebrachten Hinweis darauf.
Hier muss m.E. beim Löschen des DUO-Bestandes automatisch eine Frage eingeblendet werden, ob die Zugangsberechtigung der betr. Personen auch gelöscht werden soll. Bei Antwort "JA", was wohl in 99,99% der Fälle die Konsequenz wäre, sollte die Löschung automatisch ohne gesonderte Mail an das Logistikzentrum erfolgen.
@harryhv schrieb:
die wohl niemand mtl. genau liest
Und warum nicht 🤔? Zahlen Kanzleien einfach jede Rechnung, die auf die Kanzlei ausgestellt ist ohne jegliche Prüfung? Nach Prüfung unserer Rechnung habe ich min 1k pro Monat einsparen können. Mit 12k im Jahr kann man schon schicke Sachen machen.
@harryhv schrieb:
dass die Grundgebühren mit mtl. 11 € weiterberechnet werden.
Deshalb vereinbaren wir grundsätzlich das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft, sodass diese Beträge der Mandanten gar nicht auf der Kanzleirechnung auftauchen, sondern gleich beim Mandanten.
@harryhv schrieb:
Sie entfallen erst, -ACHTUNG-, wenn das Logistikzentrum per Mail angewiesen wird, diese grundsätzlich noch bestehende Berechtigung zu DUO zu löschen.
Keine Ahnung, ob das stimmt. Dazu gibt es die Service Anwendungen, wo man pro Beraternummer schauen kann, welche Leistungen, Verträge, Schnittstellen und Co. angelegt sind. Löscht man die Beraternummer, werden alle Verträge und Services mit gelöscht. Achtung ⚠️: im mitgliedsgebundene Mandantengeschäft braucht man als Berater eine Vollmacht zur mandantengenutzten Beraternummer, damit man die Beraternummer im Auftrag des Mandanten löschen kann. Achtung ⚠️: Dann verbleibt die Beraternummer in einer 12M Schutzfrist und wird nur der Kanzleiberaternummer nicht mehr zugeordnet. Will man die mandantengenutzte Beraternummer zu sofort löschen, muss man das dem LC per SK so mitteilen.
@harryhv schrieb:
Da hätte ich doch lieber jeden Monat meine Mitarbeiter zu einem Lokalbesuch eingeladen.
Oder die DATEV Rechnung kontrolliert. Wette, die 120 EUR sind Peanuts, wenn man wir die Rechnung mal zusammen optimieren.
@harryhv schrieb:
Das sind m.E. "versteckte Kosten" ohne angebrachten Hinweis darauf.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht 😶. Man muss sich schon etwas mit der täglich zu nutzenden Software auskennen.
@harryhv schrieb:
was wohl in 99,99% der Fälle die Konsequenz wäre
Das glaube ich nicht. Da gibt es ganz wilde und abgefahrene Konstellationen und diese Abhängigkeiten kann DATEV gar nicht alle checken, zumal auch die Rechteverwaltung online technisch eher dumm statt smart ist, wo wir uns rein in der Administration heute schon viele Dinge wünschen.