Mandant ist bargeldintensiv und hat offene Ladenkasse. Die Kasse führt er im Unternehmen Online. Nun meine Frage.
Ist es zwingend notwendig das er zusätzlich tägliche Kassenberichte führt oder ist mit der Führung der Kasse im Uno
genüge getan. Vielen Dank im voraus.
Wie sollen ohne Kassenbericht bei einer offenen Ladenkasse die Tageseinnahmen ermittelt werden?
Vielleicht mit alternativ steuerumgehender Handlungen? 😅
Hätte er eine ordentliche Kasse, geht das bestimmt alles automatisch oder? Dann schicke die Kasse täglich alle Daten an MeinFiskal und dort werden sie ins DUO Kassenbuch geschrieben und dann bucht man daraus mit REWE. Fertig.
Wie sollen ohne Kassenbericht bei einer offenen Ladenkasse die Tageseinnahmen ermittelt werden?
Kassenbestand Ende des Tages
abzgl. Kassenbestand am Anfang des Tages
zzgl. Ausgaben des Tages
zzgl. Entnahmen des Tages
abzgl. Einlagen des Tages
"Kassensturz"
@deusex schrieb:
Kassenbestand Ende des Tages
abzgl. Kassenbestand am Anfang des Tages
zzgl. Ausgaben des Tages
zzgl. Entnahmen des Tages
abzgl. Einlagen des Tages
"Kassensturz"
= Kassenbericht
= täglicher Beleg über die Einnahmenermittlung, der als Beleg in die Onlinekasse hochgeladen werden sollte
Die Kasse in DUO ersetzt bei korrekter Führung das Kassenbuch, aber nicht den Kassenbericht.
Das Kassenbuch ist mindestens notwendig wg. dem Thema zwingende Einzelaufzeichnungen neben Kassenbericht.
@noescher schrieb:@deusex schrieb:
Kassenbestand Ende des Tages
abzgl. Kassenbestand am Anfang des Tages
zzgl. Ausgaben des Tages
zzgl. Entnahmen des Tages
abzgl. Einlagen des Tages
"Kassensturz"
= Kassenbericht
= täglicher Beleg über die Einnahmenermittlung, der als Beleg in die Onlinekasse hochgeladen werden sollte
Die Kasse in DUO ersetzt bei korrekter Führung das Kassenbuch, aber nicht den Kassenbericht.
Das Kassenbuch ist mindestens notwendig wg. dem Thema zwingende Einzelaufzeichnungen neben Kassenbericht.
Danke
Kassenbericht ist Pflicht, Kassenbuch im engeren Sinne nur bei Bilanzierung bei EÜR reicht m. W. n. die einfache Eintragung in einer Liste (ohne Kassenbestand) - ohne Gewähr.
@noescher schrieb:
Das Kassenbuch ist mindestens notwendig wg. dem Thema zwingende Einzelaufzeichnungen neben Kassenbericht.
Ist schon korrekt, aber im konkreten Fall wäre wissenswert:
Gerade "bargeldintensive, offene Ladenkassen" fallen oftmals in die Ausnahmeregelung (Kiosk, Zeitungsstände, Dorfladen . . . )