Guten Abend,
wir sind ein Unternehmen welches keine richtige Kasse besitzt und wir eigentlich ausschließlich mit der Bank bezahlen.
Hin und wieder kommt es vor das man doch mal was Bar bezahlt, dieses halten wir dann auf einem Zettel fest und geben es unserem Steuerberater/ in die Buchhaltung.
Wir nutzen jedoch Unternehmen online und ich frage mich ob ich das nicht einfach in der Anwendung Kassenbuch erledigen kann?
Ist diese Anwendung ebenfalls für solche Use Cases ausgelegt?
Vielen Dank
Hört sich eher nach Auslagenerstattung an.
Prinzipiell schon. Dann sollte es aber auch eine solche Kasse physikalisch geben. Denn eine Kasse kann (eigentlich) nie negativ sein: sie können nicht mehr entnehmen als sie reinlegen. Die Kassenminusprüfung kann zwar ausgestellt werden; halte ich an dieser Stelle aber nicht für sinnvoll.
Bzw. könnte Ihr Portmonnaie diese Kasse sein. Heißt, wenn Sie bei Ihrer Bank Geld abheben und davon z.B. die Autowäsche zahlen, müssen Sie das auch genau so eintragen: Betrag X von Bank abgehoben = + Betrag X, Autowäsche (ggf. inkl. Beleg) bezahlt: Betrag X aus der Kasse entnommen. Wenn Sie die Wäsche mit Karte zahlen, ist das wieder was anderes.
Ich bin nur EDVler. Ggf. werden hier andere etwas anderes sagen, die sich in der FiBu bestens auskennen.
@alle anderen: Ist das prinzipiell möglich mit dem Portmonnaie? Dann könnte man ja auch für "jeden" Mitarbeiter eine eigene "Kasse" anlegen, wenn jeder davon wirklich mit Bar zahlt und Zugang zum Bankkonto hat?
Es handelt sich hier um keine echte Kasse. Hört sich eher nach Spesenabrechnung an.
Wenn über DUO dann eher als Rechnungseingang.
Wie erfolgt die Erstattung?
Ich bin nur EDVler.
Ich auch.
Hier hat DATEV noch ein wenig Nachbesserungsbedarf.
Andere Anbieter geben hier bereits die Möglichkeit, "Kassen" mit verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten azulegen. Neben der "echten" Barkasse mit Saldo etc. können dann auch Kassen auf Grundlage der Bar/Privateinlage oder auch als Gesellschafterverrechnungskonto angelegt und genutzt werden. Warum sich die DATEV diesen doch sehr verbreiteten Sachverhalten derart verschließt kommt mir leider nicht in den Sinn. Es gibt so viele Anwendungsfälle, in denen keine GOBD-Konforme Kasse genutzt werden kann.
Hallo Herr Leist,
DATEV verschließt sich in dem von Ihnen angemerkten Kontext keinen Sachverhalten. Sie können Kassen mit deaktivierter Kassenminusprüfung anlegen und dort Verrechnungskonten oder Einlagen erfassen.
Für die Abbildung solcher Sachverhalte empfiehlt sich aus meiner Sicht jedoch die in folgendem Thread beschriebene Vorgehensweise:
Kassenminusprüfung im modernisierten Kassenbuch (wieder) deaktivierbar
Hallo Herr Sawatzki,
danke für Ihre Info. Diese neuen Infos liefen an mir vorbei.