Unser Unternehmen ist neu und nach 7 Belegen haben wir festgestellt, das es einfacher ist, in regelmäßigen Abständen eine Auslagenabrechnung vorzunehmen. Also möchte ich die Belege und am besten auch die ganze Kasse löschen. Hatte jetzt den Steuerberater gefragt, wie die Kasse zu löschen ist und bekam jetzt die Antwort, Belege gelöscht, ABER das ist ihr zu gefährlich :
Frage : Wird jetzt nur das Wirtschaftsjahr und die Stammdaten in der Kasse gelöscht oder alles was in DATEV für dieses Wirtschaftsjahr drin ist?
Liebe Grüße
Elke Günder
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Elke1305 schrieb:
Frage : Wird jetzt nur das Wirtschaftsjahr und die Stammdaten in der Kasse gelöscht oder alles was in DATEV für dieses Wirtschaftsjahr drin ist?
Nur die Kasse bzw. das Kassenbuch an sich mit den 7 Buchungen. Belege werden dadurch nicht gelöscht und auch kein WJ in UO. Falls es das einzige WJ in der Kasse war, muss man eine neue Kasse via neu/erweitern in DUO wieder anlegen, was wohl nur der StB können wird.
Habe ich erst letzte Woche gemacht, als eine Kasse in 10/2020 angelegt war aber nie genutzt wurde und man jetzt ab 08/2021 nochmal anfangen möchte. Statt die Kasse und den richtigen Saldo vorzutragen, habe ich die Kasse, in der sowieso 0 Bewegungen waren, gelöscht und neu mit dem korrekten Saldo angelegt.
Super, dankeschön.
Dann lösche ich die Kasse. Hatte jetzt Angst um meine Stammdaten in UO. Benutzen DUO erst seit 01/2021. Uns ist der Aufwand einfach zu groß für die paar Belege immer passend Kleingeld zu haben, etc.
Belege hatten wir schon einzeln gelöscht.
Ob wir irgendwann mal eine neue Kasse anlegen werden, wird die Zeit zeigen. Ist aber gerade nicht geplant.
Hier noch die rechtliche Antwort (wenn es interessiert):
Auch bei 7 Belegen wurde eine Kasse zunächst - tatsächlich - geführt. Aus meiner Sicht darf die Kasse jetzt nicht einfach gelöscht werden! Diese Aufzeichnungen müssen bleiben wie sie sind, ggf. ist die Kasse per Entnahme aufzulösen und in Zukunft per Auslagen abzurechnen.
Aufzeichnungspflichten sind doch kein Wunschkonzert. Auch nicht wenn die Kasse ggf. freiwillig geführt wurde (4/3 Rechner).
Wenn das Finanzamt bei einer Prüfung die Löschung irgendwie mitbekommt, kann es vielleicht sogar Ärger geben. Wenn die Kasse gelöscht wurde kann man ja nicht mal mehr beweisen, dass es nur 7 Vorgänge waren!
Das ist der Grund warum es die Warnmeldung von DATEV gibt!
Hier darf man nicht nur rein technisch denken.