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Jahreswechsel Vorerfassung wie sinnvoll?

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letzte Antwort am 02.01.2021 21:21:36 von ManfredLener
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StHartmann
Beginner
Offline Online
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Hallo,

 

ich würde gern wissen, wie das in anderen Kanzleien gehandhabt wird.

 

Mandant arbeitet mit Unternehmen online im Modus erweitert. Nun steht der erste Jahreswechsel an und ich frage mich, wie am sinnvollsten Belege erfasst werden können, die schon ein Rechnungsdatum aus 2021 haben, deren Leistungsdatum aber noch in 2020 liegt.

 

Soll der Mandant alle diese Belege mit Datum 31.12.2020 erfassen? Wäre für den Berater wahrscheinlich am einfachsten, der Mandant müsste dann jedoch wahrscheinlich die Zahlungstermine manuell erfassen.

Was ist wenn ich dann nach dem weitergeben der Belege nach Rechnungswesen feststelle, dass einzelne Belege falsch zugeordnet sind? Wie kann eine Korrektur/Verschiebung in das abgelaufene Jahr erfolgen?

 

Oder:

Der Mandant erfasst erstmal stur nach Rechnungsdatum und vor der bereitstellen für Rewe wird vom Sachbearbeiter beim Berater kontrolliert und ggf geändert.

 

Vielleicht ist aber auch alles viel einfacher und ich find einfach nicht das passende Dokument der Datev zum Thema.

 

Vielen Dank.

ManfredLener
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
165 Mal angesehen

Moin @StHartmann ,

 

so wie das sehe, ist ein falsches Datum ein falsches Datum (und setzt sich als Fehler fort...)

 

Wenn das Datum auf den 31.12. gesetzt wird, wird zwar richtig gerechnet (16 statt 19%), aber die USt fällt dann auch im Dezember an. 

 

M.E. führt kein Weg an der Nutzung des Leistungsdatum vorbei.

für jedes komplexe Problem gibt es eine einfache Lösung - und die ist leider falsch

beste Grüße sendet
Manfred Lener
buchhalter.pro
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letzte Antwort am 02.01.2021 21:21:36 von ManfredLener
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