Wir nutzen diese Funktion seit kurzem.
Die ersten Importe liefen reibungslos.
Nun wurde der Import mit Fehlermeldung abgebrochen.
Nach Recherchen zu diesem Thema die Ursache gefunden:
In Datev kann zur Zeit bei Lastschriften die Version pain.008.001.02 eingelesen werden.
Allerdings liefert unsere Apotheken-WaWi in den Standardeinstellungen bereits die laut der technischen Spezifikation der Bundesbank seit 17.03.2024 gültige Version pain.008.001.08.
Glücklicherweise kann in unserer WaWi manuell auf ältere Versionen umgestellt werden.
(Da ich neu in dieser Community bin, hoffe ich , dass Datev mitliest)
- Wäre gut, wenn hier die Umsetzung neuer Standards auch so schnell erfolgt, wie bei unserer im Vergleich sehr kleinen Softwareschmiede für die ApothekenWaWi.
- Die angezeigte Fehlermeldung war nicht sehr spezifisch, erst nach intensiver Recherche und Abgleich ist die Ursache aufgefallen.
Siehe auch: aktuelles Format für pain-Zahldateien anpassen
Moin Moin,
das erinnert mich an einem Mandanten, der par tout kein neues Bankprogramm kaufen wollte, weil Datev eine neue Pain-Version verbindlich nutzte, die seine Software nicht kannte.
Jede neue Version kann mehr, meist aber sind die Brot-und-Butter - Anforderungen immer noch die selben.
Ich hatte damals versuchsweise einfach in den Dateien die Pain-Version per Hand auf eine ältere umgeschrieben. Das lief lange Zeit auch gut. Tatsächlich so lange, bis der Mandant von sich aus doch ein Upgrade kaufte.
Das kann auch bei Ihnen funktionieren. Muss es aber nicht! Der Punkt ist, es geht dann (und nur dann), wenn nur die Version erhöht wird, der Inhalt aber nach der alten Version(-en) weiter kodiert wird.
Dass ich damals Erfolg hatte, muss auch nicht bedeuten, dass es heute wieder so klappt.
Ich habe damals dem Mandanten (von der Mitarbeiterin) auch immer schreiben lassen, das geschieht auf eigene Gefahr, wir empfehlen nachdrücklich das Upgrade des Programms.
Was kann bei einem Versuch schiefgehen?
Nach meinem Wissensstand (der nur auf meine Erfahrungen damals und auf Erfahrungen zur Rückwärtskompatibilität bei Versions-Upgrades beruht - also alles andere als allgemeingültig ist) sollte es, wenn wirklich eine Funktion der neuen Pain-Version genutzt wird, das "Downgrade" der Pain-Version zu einer Fehlermeldung führen. Und das war's dann. Kommt keine Fehlermeldung , funktioniert das "Downgrade" der Version anscheinend. Naja, oder bei der Bank ist in der Software ein Programmierfehler vorhanden. Hilft Ihnen allerdings wenig, wenn etwas schief geht, weil, wie wollen Sie diesen Fehler beweisen?
Deshalb immer: Anwendung des manuellen "Downgrades" der Pain-Version: Immer auf eigene Gefahr! Immer!
QJ