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GoBD / Unveränderbarkeit

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letzte Antwort am 25.05.2023 08:03:24 von andreashofmeister
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tu_heggi
Fachmann
Offline Online
Nachricht 1 von 2
190 Mal angesehen

Moin,

 

ich möchte mal "Schwarmwissen" einfangen:

 

Ein Mandant möchte per Mail erhaltene PDF Rechnungen (kein ZUGFERD) vor der Weiterleitung an DUO über Kommentarfunktionen eines x-belibigen PDF Readers Notizen anbringen (Rechnungsprüfung, Rückfragen, Freigabe, ....). Beim Upload werden diese Änderungen nicht in DUO hochgeladen bzw. verschwinden (Datenverlust).

Ein (externes) GoBD konformes Prüfungstool (flowwer, DUO Belegfreigabe, ....) möchte er nicht einführen.

 

Frage: Ist dies GoBD konform?

 

Meiner Ansicht nach nicht, da:

 

- streng genommen Änderungen am Original vorgenommen werden dessen Änderungen nicht durchgängig dokumentiert werden

 

- RZ 123 aus dem BMF Schreiben besagt:  

Das Anbringen von Buchungsvermerken, Indexierungen, Barcodes, farblichen Hervorhebungen usw. darf - unabhängig von seiner technischen Ausgestaltung - keinen Einfluss auf die Lesbarmachung des Originalzustands haben. Die elektronischen Bearbeitungsvorgänge sind zu protokollieren und mit dem elektronischen Dokument zu
speichern, damit die Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit des Originalzustands und
seiner Ergänzungen gewährleistet ist.

 

-  Seite 53 aus GoBD-Checkliste (bitkom.org) erläutert:

Da Notizen und grafische Annotationen oft herstellerspezifisch umgesetzt sind, sollte festgelegt werden, wie
hiermit im Rahmen der Migration umgegangen werden soll.
Es darf zu keinen Auswirkungen auf die maschinelle Auswertbarkeit kommen (z.B. Annotationstexte sind
zwar im Quellsystem, jedoch nicht mehr im Zielsystem recherchierbar).

 

- in einem GoBD konformen Programm die Notizfelder nicht auf den Beleg sondern im Hintergrund "an den Beleg" heftet

 

Danke für Impulse!

 

Edit: Satzbau

andreashofmeister
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
162 Mal angesehen

@tu_heggi , Rückfrage zu diesem Satz, was fehlt hier noch..?

 


@tu_heggi  schrieb:

Moin,

 

ich möchte mal "Schwarmwissen" einfangen:

 

Ein Mandant möchte per Mail erhaltene PDF Rechnungen (kein ZUGFERD) vor der Weiterleitung an DUO über Kommentarfunktionen eines x-belibigen PDF Readers Notizen anbringen (Rechnungsprüfung, Rückfragen, Freigabe, ....)

werden diese Änderungen nicht in DUO hochgeladen bzw. verschwinden (Datenverlust).

Ein (externes) GoBD konformes Prüfungstool (flowwer, DUO Belegfreigabe, ....) möchte er nicht einführen.

 

 

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letzte Antwort am 25.05.2023 08:03:24 von andreashofmeister
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