Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:
Ein gewerbliches Unternehmen nutzte zur Überweisung von Lieferantenzahlungen bisher ein Onlinebanking-Programm der Hausbank mittels EBICS-Verfahren.
In einem ersten Schritt sollte das Onlinebanking-Programm durch die Anwendung "DATEV Zahlungsverkehr" abgelöst werden. Die Umstellung funktionierte problemlos. Die Einstellungen des EBICS-Verfahrens sind in "DATEV Zahlungsverkehr" vorgenommen worden.
In einem zweiten Schritt soll nun "DATEV Unternehmen online" genutzt werden, und zwar sowohl "Belege online", weil die Buchführung im Unternehmen selbst abgewickelt wird, als auch "Bank online". Die erforderlichen Rechte zur Nutzung von Unternehmen online wurden durch den Steuerberater bereits freigegeben. Jetzt besteht bloß folgendes Problem: Es gibt zwei myDentity-Sticks. Der eine Stick lautet auf den Namen des Mitarbeiters A. Hierüber wurde "DATEV Zahlungsverkehr" genutzt. Der andere Stick lautet auf den Namen des Mitarbeiters B. Hierüber wird "DATEV Unternehmen online" genutzt. Soweit ich weiß, erkennt das DATEV-System immer nur einen Stick, so dass "DATEV Zahlungsverkehr" und "DATEV Unternehmen online" nicht gleichzeitig genutzt werden können.
Das ist natürlich umständlich, weil zwei Sticks zu unterschiedlichen Zeiten verwendet werden müssen. Mitarbeiter B macht sowieso schon die Buchführung und soll nun auch Überweisungen ausführen, entweder über "DATEV Zahlungsverkehr" oder über "Bank online".
Was ist zu tun und was ist zu beachten, damit Mitarbeiter B mit einem (einzigen) Stick "DATEV Unternehmen online" und "DATEV Zahlungsverkehr" nutzen kann? Würde es beispielsweise Zugriffskonflikte geben, wenn Mitarbeiter B nun über "Bank online" versuchen würde, Zahlungen zu überweisen? Denn schließlich existieren für die beiden Sticks ja auch unterschiedliche PINs.
Ich freue mich über Antworten.
Der Bearter kann die Rechte für die Smartcards verwalten. Er kann einer Karte das Recht für die Nutzung mehrerer Programme konfigurieren.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.