abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Fälligkeit bei Eingangsrechnungen (bei Lastschrifteinzügen) --> korrekter Ausweis auf OPOS-Liste?

4
letzte Antwort am 29.07.2022 14:00:07 von Franziska_Pfadenhauer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
stehe
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
400 Mal angesehen

Der Mandant erfasst die Eingangsrechnungen in DUO mit Erfassung der in den Geschäftspartnern hinterlegten Zahlungsbedingungen und erstellt die Überweisungen über Bank Online vor.   Soweit so gut!

Allerdings ist es nicht möglich, dass bei Eingangsrechnungen mit Lastschrifteinzügen (z.B. sofort, 7 Tage, 14 Tage) diese Fälligkeiten erfasst werden. Rechnungen mit Lastschrifteinzug müssen nicht in der Zahlungsvorschlagsliste erscheinen - das ist klar.

Aber somit werden diese Fälligkeitsdaten nicht korrekt in die OPOS-Liste ins Kanzlei-Rewe übergeben - es sei denn diese Daten werden im Kanzlei-Rewe doppelt gepflegt. Doppelarbeit soll aber vermieden werden.

Sieht jemand eine Lösung hierfür???

P.S. Es gibt doch Mandanten, die für Liquiditätsplanungen sehr aktiv mit einer täglich aktualisierten OPOS-Liste arbeiten 😉

DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Pfadenhauer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
378 Mal angesehen

Hallo @stehe,

 

arbeiten Sie in der Bearbeitungsform Erweitert? Wenn ja, gibt es folgende Möglichkeit:

Erfassen Sie Ihre Eingangsrechnung und setzen den Haken nicht bei "Überweisung erstellen". Hinterlegen Sie sich Zahlungsbedingungen. Ihre Rechnung landet dann in der Rechnungsliste unter dem Filter Belegtyp "Lieferantenrechnungen" mit Rechnungsstatus "Alle". Wenn die Fälligkeiten überschritten sind, wird in der Spalte "Status" ein Kalendersymbol angezeigt, das Sie darauf aufmerksam macht, dass die Fälligkeit erreicht oder überschritten ist.
Die Fälligkeit kann allerdings nicht vollständig ins Rechnungswesen-Programm weitergereicht werden. Es wird nur die Nettofälligkeit ins Belegfeld 2 übermittelt.  

 

Ansonsten könnte eventuell auch noch diese Idee für Sie interessant sein: DATEV Ideas

 

 

Freundliche Grüße
Franziska Pfadenhauer | DATEV eG
0 Kudos
stehe
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
354 Mal angesehen

Hallo Frau Pfadenbauer,

 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung - auch, wenn es schade ist, dass die Fälligkeitsdaten aktuell nicht mit ans Kanzlei-Rewe übergeben werden.

 

Viele Grüße

Steffi Hentschel

0 Kudos
stehe
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
349 Mal angesehen

Hallo @Franziska_Pfadenhauer ,

 

eine Nachfrage noch zu Ihren Ausführungen: Sie schreiben, dass die Fälligkeit nicht vollständig von DUO nach Kanzlei-Rewe übergeben wird, sondern nur die Nettofälligkeit im Belegfeld 2. Was meinen Sie konkret damit?

In der OPOS-Liste wird doch die Fälligkeit über das Belegfeld 2 gesteuert --> somit würde die Fälligkeit in KR korrekt angezeigt werden, wenn das Datum mit übergeben wird.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Pfadenhauer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 5
335 Mal angesehen

Hallo @stehe,

 

mit Nettofälligkeit ist gemeint, dass das Datum der Fälligkeit übergeben wird, zu dem der Beleg noch "zu netto" bezahlt werden kann. Die Fälligkeiten zu Skonto 1 oder Skonto 2 bleiben in DATEV Unternehmen online und werden nicht weitergereicht.

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

 

Freundliche Grüße
Franziska Pfadenhauer | DATEV eG
0 Kudos
4
letzte Antwort am 29.07.2022 14:00:07 von Franziska_Pfadenhauer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage