Hallo,
ich (Unternehmer) nutze Datev Unternehmen online auf Empfehlung meiner Steuerkanzlei. Die Lohnbuchhaltung läuft über eine - von der Steuerkanzlei vermittelte - externe Lohnbuchhalterin. Diese nutzt allerdings nicht Datev, sondern Lexware Lohn+Gehalt pro. Derzeit bekomme ich die Gehaltsabrechnungen meiner MA, Zahlungslisten etc. von der Lohnbuchhalterin per Mail zugesandt. Ich hätte es aber gerne in DUO integriert und würde auch gerne die digitale Personalakte von UO nutzen. Ist es möglich, dass mir als Mandant die Daten direkt in DUO bereitgestellt werden, obwohl die Lohnbuchhalterin Lexware nutzt? Wenn ja, wie?
Vielen Dank!
@beho , Sie möchte also Gehaltsabrechnungen meiner MA, Zahlungslisten etc. , die in Lexware erstellt wurden, ins DUO-Portal der DATEV bereitgestellt haben?
Abgesehen davon, dass das technisch nicht funktioniert (Daten aus Lexware nach DUO bereitzustellen), kann man natürlich der externen Lohnbuchhalterin Zugang zu Ihrem DUO verschaffen (SmartLogin, entsprechende Beechtigung).
Die externe Lohnbuchhalterin müsste Ihnen dann die Daten bzw. Auswertungen dort einstellen (in einem entsprechenden Ordner, den man einrichten müsste).
Das müssten Sie dann mal mir Ihrer Steuerkanzlei besprechen, die das zumindest einrichten müsste. Sie haben eine eigenen DATEV-(Unter)Beraternummer, oder?
Hallo @andreashofmeister,
vielen Dank für die Antwort.
genau, ich hätte gerne die in Lexware erstellten Daten in DUO bereitgestellt. Hatte gehofft, dass das über die Datev-Schnittstelle möglich wäre, ähnlich wie bei den Buchungsdaten / Belegen der FiBu. Irgendeine Kommunikation von Lexware zu Datev muss es ja geben, schließlich erhält meiner Steuerkanzlei die benötigten Daten darüber. Daher war meine Hoffnung, dass die "herübergezogenen" Daten dann auch in DUO bereitgestellt werden können.
Eine (Unter-)Beraternummer habe ich nicht, nur die Mandantennr.
@beho schrieb:.., schließlich erhält meiner Steuerkanzlei die benötigten Daten darüber. Daher war meine Hoffnung, dass die "herübergezogenen" Daten dann auch in DUO bereitgestellt werden können.
Eine (Unter-)Beraternummer habe ich nicht, nur die Mandantennr.
Dann sollten Sie bei Ihrer Steuerkanzlei mal anfragen, ob man Ihnen genau diesen Weg nicht auch einrichten kann.
Wenn es doch für die Steuerkanzlei funktioniert, sollte das dann auch für Sie einzurichten sein. Von der Steuerkanzlei.
Zumindest wissen die (noch) nicht, wie. Daher hatte ich auf das Schwarmwissen des Forums gehofft.