abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Eingang von E-Rechnungen

2
letzte Antwort am 26.06.2024 13:46:29 von noescher
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
simonesch
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
526 Mal angesehen

Ich schreibe das mal hier zu DUO weil das mal wieder ein Thema ist wo ich nicht genau weiß wohin damit.

Ich habe mir grade die Seite der Datev zur E-Rechnungplattform angeschaut. Nun habe ich mehr Fragen als Antworten.

Es geht mir hier im ersten Stepp um den Empfang von E-Rechnungen und was der Mandant tun muss bis zum 01.01.2025. In der Info für Mandanten heißt es Mailadresse anlegen zum Empfang von digitalen Rechnungen. Das haben meine Mandanten in der Regel heute schon. Also Rechnung kommt irgendwie z.B. als PDF per Mail an und wird dann an DUO weitergeleitet und gebucht. 

Die E-Rechnungsplattform hatte ich als Sammelbecken für alle tatsächlichen E-Rechnungen verstanden. Also ein digitaler Postkasten statt der Mail??? Laut Webseite der Plattform soll hier später die Anbindung an DUO erfolgen. Ist es also ein digitaler Briefkasten der vor DUO geschaltet wird??? Dann müsste ich doch meinen Mandanten jetzt sagen, statt richtet eine Mailaderesse ein, legt dort ein Konto an. 

Wenn ich hier richtig liege gleich die nächste Frage: Bislang gibt es zwei Anmeldungen, Datevmitglied und Nichtmitglied. Wo legt sich den ein DUO Mandant mit eigener Beraternummer über Rechnung an die Kanzlei an? Mit der eigenen Beraternummer die ich ihm mitteile? Oder ein neues Datevkonto was dann später in DUO verknüpft wird. 

Ein paar echte neue Empfälungen wären gut, die E-Mail für den Rechnungseingang berate ich schon seit fast 10 Jahren. 

metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 2 von 3
494 Mal angesehen

@simonesch schrieb:

Dann müsste ich doch meinen Mandanten jetzt sagen, statt richtet eine Mailaderesse ein, legt dort ein Konto an. 


Abwarten. Erstmal eine E-Mail Adresse, mit der man auf der sicheren Seite ist. Dann kommt die XRechnung per E-Mail und wird in DUO verarbeitet oder eine ZUGFeRD Rechnung, wobei sich da noch weniger als heute schon unterscheidet.  

 

Das Konto kann man jederzeit anlegen und das geht auch schnell. Die E-Rechnungsplattform soll wie in Italien ein Sammelbecken werden, worauf irgendwann mal auch die FV direkten Zugriff hat. Dann ist die E-Mail als Transportmittel einer E-Rechnung erledigt und diese Plattformen bilden den Briefkasten. Wir alle kennen Deutschland und wie gut die eAU Einführung geklappt hat und bis heute klappt - also: ruhig Blut und Füße still halten, wenn man nicht mehr Ärger, Probleme und Nerven verlieren will als heute schon. Ich bin niemand, der gerne am lebenden Objekt testet. Ich nutze gerne funktionale Workflows. Bis das sauber läuft: dauert. 

 

Abwarten, was Anfang 2025 passiert. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
0 Kudos
noescher
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
492 Mal angesehen

Hallo @simonesch ,

das Thema eRechnung ist noch nicht ganz zuende diskutiert 🙂

 

Vereinfacht:

1) Wer als Unternehmer will, kann ab 2025 eRechnungen ausstellen, die der Empfänger empfangen können muss.

Das "Versenden" der eRechnung kann der Aussteller machen wie er will, also

a) E-Mail

b) Download-Angebot im Kundenportal

c) Versendung über Rechnungsplattformen (z. B. Nutzung PEPPOL Der Übertragungs­kanal: Peppol (e-rechnung-bund.de)

 

Die Variante c) funktioniert nur, wenn der Empfänger auch in so einem Netzwerk registriert ist.

Und der Aussteller eine Software hat, die eine solche Plattform gleich von Anfang 2025 an unterstützt.

Sind Aussteller und/oder Empfänger nicht registriert, wird der Aussteller auf Variante a) oder b) zurückgreifen.

 

Voraussichtlich ab 2028 (aber noch unklar) werden die Varianten a) und b) wegfallen und nur noch c) möglich sein (Auch wg. Vorgaben der EU, ist aber noch nicht ausverhandelt)

Daher macht es Sinn, dass die Softwareanbieter Stück für Stück solche Portale aufbauen und sich die Kunden auch Stück für Stück registrieren. Am Anfang (2025) reicht aber E-Mail aus, um die Umstellung auf eRechnung in kleinen Etappen und damit leichter "verdaubar" zu gestalten (z. B. für Unternehmer, die sich mit Umstellungen schwer tun oder die Prozesse nicht sofort ändern können)

 

Zur Frage, wie sich der Mandant registrieren soll

a) Hat der Mandant eine eigene Unterberaternummer, bitte mit dieser. Auch der DUO-Bestand sollte auf dieser Unterberaternummer liegen, dann funktioniert evtl. auch die Verbindung zwischen Plattform und DUO leichter (aber reine Unterstellung)

b) Hat der Mandant keine Unterberaternummer, dann ist er bislang kein Kunde der DATEV. Wenn Sie die Mandanten aber auf die Notwendigkeit von DUO hinweisen und überzeugen können, greift a)

Die Plattform ist keine Archivlösung gemäß GOBD.

Viele Grüße
Peter Nöscher
2
letzte Antwort am 26.06.2024 13:46:29 von noescher
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage