Hallo zusammen,
wer sollte sich bei der Aktivierung der E-Rechnungsplattform identifizieren? Jemand aus der Geschäftsführung? Oder reicht die Leitung des Rechnungswesens, die bisher als einzige Person ein Datev-Konto hat und alle Prozesse aufsetzt?
Leider kann ich dazu nichts finden.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @S_Rettig,
für die Aktivierung der DATEV E-Rechnungsplattform muss sich grundsätzlich die bestellende Person identifizieren.
Es ist nicht vorgeschrieben, dass dies ein Mitglied der Geschäftsführung sein muss. Wenn also die Leitung des Rechnungswesens bereits ein DATEV-Konto besitzt, reicht deren Identifizierung aus.