Stimmt es, dass kann man keine E-Mails über den Belegtransfer in DUO einspeisen kann, um sie als Beleg zu Buchungsvorgängen zuordnen zu können? Wir wollen E-Mails nicht mehr konvertieren oder ausdrucken und scannen.
Hallo Herr Petersen,
theoretisch sollte es funktionieren, auch E-Mails (mit der Dateiendung .msg) per Belegtransfer hochzuladen.
Allerdings stellt sich die Frage, wozu das gemacht werden soll. Rechtlich betrachtet ist die E-Mail, mit der ein Beleg zugeht ähnlich zu behandeln wie der Briefumschlag bei physischem Belegzugang per Post (der ja auch nicht archiviert werden muss). Voraussetzung ist natürlich, dass keine buchungsrelevanten Daten in der E-Mail enthalten sind.
Wenn Sie nun eine E-Mail inklusive Belegbild im Anhang mit dem Belegtransfer hochladen kann es passieren, dass die Anzeige nicht korrekt dargestellt ist. Daher empfehlen wir, dass Sie die Belegdateien aus der E-Mail zwischenspeichern und dann hochladen.
Eine Übersicht über alle akzeptierten Dateitypen finden Sie im folgenden Dokument.
Mit freundlichem Gruß
Oliver Hetz
DATEV eG
Eingehende E-Mails sind als Rechnung auch ohne Anhang ein Beleg, der zur entspr. Buchung in DUO beigefügt und aufbewahrt werden muss. OK, testen wir das mit .msg mal.
(Angehängte PDF-Rechnungen behandelt man natürlich nur als PDF, die E-Mail dazu hat in DUO nichts zu suchen.)