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Datev e-Rechnungsportal ab 1.1.2025 - Private Vermieter

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letzte Antwort am 26.08.2024 09:38:58 von Nachtgespenst
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Nachtgespenst
Einsteiger
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Nachricht 1 von 7
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Hallo zusammen,

 

ich betreue verschiedene Mandanten, darunter auch ältere Personen, die Immobilien an Privatpersonen vermieten und für die ich die Einkommensteuererklärung erstelle. Diese Vermieter sind ab dem 1.1.2025 gesetzlich verpflichtet, Rechnungen elektronisch empfangen zu können. Sie schreiben jedoch selbst keine Rechnungen an Unternehmer, sondern nur an Privatpersonen.

Im Übergangszeitraum stellt sich für mich die Frage, ob es sinnvoll ist, ihnen das DATEV E-Rechnung Postfach zu empfehlen, insbesondere da viele meiner Mandanten wenig technikaffin sind und nur die Rechnungen empfangen müssen. Soweit ich es überblicke, würde hierfür auch ein einfaches E-Mail-Postfach ausreichen, da die Rechnungen ja vermutlich im ZUGFeRD-Format eingehen.

 

Wie handhabt ihr dies bei euren Mandanten?

 

Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldungen!

xyzmic
Erfahrener
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Nachricht 2 von 7
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Herzlich Willkommen in der Community.

 

Schaue gerne in bereits vorhandene Beiträge.

 

https://www.datev-community.de/t5/Freie-Themen/E-Rechnungspflicht-ab-01-01-2025/td-p/430912

Nachtgespenst
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
2188 Mal angesehen

Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe die entsprechenden Themen Punkte bezüglich deines Links durchgelesen, leider beantwortet das nicht meine Frage.

 

Für mich stellt sich die Frage: Empfehlung E Rechnung Postfach von der DATEV oder belassen bei normalem E-Mail-Postfach. Im zweiten Fall muss der Mandant gar nichts machen und ich brauche im Zweifel auch nicht großartig beraten, zumal die Leute diesbezüglich leider überhaupt nicht interessiert sind.

Nachtgespenst
Einsteiger
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Nachricht 4 von 7
2184 Mal angesehen

 Es geht mir nicht darum, die Mandanten nicht beraten zu wollen, sondern vielmehr darum, dass viele private Vermieter ungern in Portale gedrängt werden, bei denen sie sich erst anmelden müssen, insbesondere bei den älteren Mandanten. Dies empfinden sie oft als zu kompliziert. Meines Erachtens reicht es völlig aus, wenn die privaten Vermieter ihre Rechnungen über ihr Postfach erhalten, idealerweise im ZUGFeRD-Format, damit sie es als PDF lesen können. E-Rechnungen schreiben Sie nicht, beziehungsweise müssen sie nicht schreiben, da sie ohnehin nur an Privatpersonen Rechnungen stellen.

 

Dann erübrigt sich die Anmeldung beim Datev E-Rechnung Portal. Spricht etwas dagegen?

 

vielen Dank wie immer!

Nachtgespenst
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
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tu_heggi
Fachmann
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Nachricht 6 von 7
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Empfangen müssen die privaten Vermieter die Rechnungen als E-Rechnung. Da hier kein Vorsteuerabzug verloren gehen kann, ist die Frage nach möglichen "sonstigen" Sanktionen?! 

Greift der 147 AO für Privatleute? Aufbewahrungsfristen gibt es m.M. n. 

 

E-Rechnungen schreiben müssen Sie bis 2028 nicht - was dann kommt ???

Haben die Vermieter nach § 9 UStG optiert greifen die ganz normalen Übergangsfristen.

 

Mailadresse reicht, alles andere ist im Sinne der eigenen Organisation bzw. des Finanzamtes.

Abwarten was im BMF Schreiben dazu stehen KÖNNTE. Gibt ja bisher nur den Entwurf.

 

Per Definition: Gesetze = "drängen" 

Der 80 Jährige kann sich auch nicht rausreden wenn es um die Rauchmelderpflicht geht - zumindest in einigen Bundesländern.

Nachtgespenst
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 7
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Vielen Dank für Deine Antwort!

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letzte Antwort am 26.08.2024 09:38:58 von Nachtgespenst
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