Unser Mandant hat seit Jahren DUO und Verwendung von Datev Belegtransfer zum Hochladen der Belege mit Datev SmartCard.
Nun wird ein neuer AN eingestellt. Ich war überrascht, dass die Belege (nur Belege, keine Buchungsdaten etc.) mit Datev Belegtransfer hochgeladen werden, anstatt direkt über DUO hochzuladen. Allerdings ist dieser Mandant einer unserer ersten Mandanten die überhaupt mit DUO arbeiten.
Zum Programm der Belegverwaltung steht, die Voraussetzung bei Beleg Online Rechte mit "personalisierte Zugangsmedium" und nicht ausdrücklich SmartCard. Kann die Belegverwaltung auch mit Smart Login genutzt werden oder nur mit SmartCard?
Macht Belegtransfer überhaupt für den Mandanten noch Sinn?
Hallo @tbehrens ,
der Belegtransfer kann auch mit dem DATEV SmartLogin genutzt werden.
Bei Mandanten mit nur einem Bestand in DUO nutze ich das eigentlich gar nicht mehr.
Sofern man allerdings mit mehreren Beständen arbeitet, kann das durchaus noch Sinn machen.