Kann man über Unternehmen online erfasste Kundenrechnungen "bezahlen"? Ich habe einen Fall, bei dem Ausgangsrechnungen bezahlt werden müssen.
Ich kann die Rechnungen über Eingangsrechnungen buchen, allerdings stehen mir da die Debitoren nicht zur Verfügung. Gibt es vllt. eine Lösung?
@SvenJanning schrieb:
Kann man über Unternehmen online erfasste Kundenrechnungen "bezahlen"?
Ja, das geht. Die Bank kann per HBCI aka finAPI angebunden werden, was laut Community mehr Probleme macht, als nötig. Man kann's damit aber erstmal kostenlos probieren und wenn vermehrt nervige Probleme auftreten (gerne die Communitysuche dazu bemühen), kann man die Bank noch immer auf EBICS (kostenpflichtig; Kosten je nach Bank unterschiedlich) umsteigen.
Achtung bei EBICS seit 04/2021: SmartVerify ist zwingende Voraussetzung. Das ist entweder ein Zusatzprogramm (Installation notwendig, nur auf Windows) oder wird via SmartLogin App am Smartphone umgesetzt. Quasi die 2FA der DATEV, wie man sie von allen anderen Banking Apps auch kennt. Ich würde dann das SmartLogin favorisieren, weil es flexibler und weniger störanfällig ist als ein mIDentity / DATEV USB-Stick, der auch noch das SiPa compact braucht.
@SvenJanning schrieb:
Ich kann die Rechnungen über Eingangsrechnungen buchen, allerdings stehen mir da die Debitoren nicht zur Verfügung.
Verstehe ich nicht 🤔? Bei DUO im erweiterten Modus kann das Mandat die Belege soweit mit allen Informationen (bis hin zum Konto und KOST) vorbelegen, bezahlen und muss sie dann final bereitstellen. Dann holen Sie sich die Daten (Belege inkl. vom Mandanten erledigte Vorarbeiten) via REWE aus dem DUO via Mandant ergänzen (nicht via digitale Belege buchen; dann buchen Sie nochmal alles manuell von Hand; die Zusatzinformationen vom Mandanten fehlen via digitale Belege buchen).
Achtung: Es gibt keine Stammdatensynchronisation zwischen DUO und REWE. Heißt, Sie müssen erstmalig alle Stammdaten (Kreditoren, Debitoren - einzeln) aus REWE in eine CSV Datei exportieren und diese in DUO importieren, damit das Mandat nicht bei 0 anfängt, wenn im REWE schon etliche Stammdaten angelegt sind inkl. passender Nummer.
Gerne geben Sie dieser Idea noch einen Kudo 👍 dazu, damit DATEV die Dringlichkeit eines automatischen Abgleichs noch mehr erkennt und man nicht Manuel 👨 die Arbeit machen muss.
Sonst gibt es hier auch noch zwei Videos dazu.
Hilft das?
Guten Morgen @SvenJanning ,
ich vermute einmal Sie haben als Ausgangsrechnung eine Gutschrift/Rechnungskorrektur für den Kunden und wollen ihm die Gutschrift auszahlen. Über den Belegtyp Rechnungsausgang ist das nicht möglich.
Die Ausgangsrechnung wird in jedem Fall auch mit dem Belegtyp Rechnungsausgang erfasst, damit der Beleg in der Buchhaltung auch richtig ist. Wie Sie bereits erwähnten haben Sie ja bei der Erfassung Ihre Stammdaten zu dem Debitor.
Jetzt geht es um das Bezahlen. Da gibt es m.M.n. 2 Optionen.
Sie erfassen den Beleg zusätzlich als Eingangsrechnung. Dabei vergeben Sie keine Kreditorennummer und speichern auch keine Stammdaten. Diese Erfassung dient einzig und alleine dafür, dass Sie in der Rechnungsliste einen "offenen Posten" haben zum Bezalhen. Den dann an Bank online übergeben und bezahlen. In der Buchhaltung wird dieser Beleg (Belegtyp Rechnungseingang) gelöscht. Hat keine weitere Verwendung.
Damit man sich das spart, empfehle ich einfach die manuelle Erstellung einer Zahlung. Dann haben Sie nur einen Beleg und eine Zahlung. Das matcht sich dann in der Buchhaltung.
Ich hoffe ich habe die Ausgangssituation richtig verstanden. Falls nicht einmal bitte genauer beschreiben.
Beste Grüße
Martin Kausch
PS: @metalposaunist : Bin ja häufig auf deiner Seite. Aber dein Post war jetzt in der Form nicht nötig. Wir wissen alle über die Probleme Bescheid, ich selbst meckere genug (und auch öffentlich), aber in diesem Fall war deine Hilfe (die sonst immer der Hammer ist) unangebracht. Sorry
@m_kausch Ja, genau das war die Situation. Schade, dass es nicht möglich ist, eine GS zu überweisen. Eigentlich ein normaler Prozess!
Hmm, vielleicht blöde Idee aber wie wäre es einen extra Belegtyp anzulegen entweder Rechnungseingang mit Haben-Kennzeichen oder Rechnungsaugang mit Soll-Kennzeichen? 🤔
Beides nicht so ganz 100% passend weil dann zwar die Buchung stimmt in ReWe aber immernoch das Problem mit der Zahlung und Debitorzuordnung besteht, wenn es als Ausgang gebucht wird.
Oder als Rechnungseingang im extra Belegtyp hochladen und sollte das dann nicht so oft vorkommen, der Buchhaltung eine Notiz erfassen, damit es manuell geändert werden kann in der Buchhaltung? Wenn man nett ist, gleich die Debitorennummer mit in die Notiz 😉
VG
Ricarda Hieber
Lead Process Optimization
TaxIt Consulting GmbH
https://www.taxit-consulting.de/
ricarda.hieber@taxit-consulting.de
Hallo,
naja wir haben Mandanten wo alles über "Gutschriften" läuft, da macht eine "Bastellösung" nicht so richtig sinn imho.
Ah ok, verstehe. Da haben Sie natürlich Recht.
Puh, dann fällt mir erstmal auch nichts anderes ein als @m_kausch. Zwar auch nicht die "schönste" Lösung aber wenigstens ein einheitlicher Prozess.
Könnten Sie das einmal genauer beschreiben?
Ich kenne das so.
Fall 1:
Sie erbringen eine Leistung/Ware und Sie erhalten von dem Leistungsempfänger eine Gutschrift. Zwar ist es eine eingehende Rechnung, ist aber mit einer von Ihnen geschriebenen Rechnung gleichzusetzen.
Also würde ich diese Belege als Rechnungsausgang erfassen.
Fall 2:
Umgekehrt verhält es sich, wenn Sie eine Leistung/Ware erhalten und dem Dienstleister dann eine Gutschrift schreiben. Dann ist das doch eigentlich wie eine Eingangsrechnung zu betrachten.
Ich selbst habe solche Fälle vereinzelt auch.
Unser Mandant schreibt eine Rechnung. Erhält aber zusätzlich vom Leistungsempfänger auch noch gelegentlich eine Gutschrift für Provisionen. Diese erfassen wir als Rechnungsausgang.
So würde ich mit den Gutschriften umgehen. Und für den Fall wie ich Ihn in vorherigen Post beschrieben habe, wenn Sie normal Rechnungen an Kunden schreiben und mal eine Gutschrift oder Rechnungskorrektur dabei ist, dann halt manuell in der Bank eine Zahlung erfassen. Ist zwar nicht die Ideallösung, aber funktioniert wenigstens.
Beste Grüße
Martin Kausch
Hallo,
wir haben Mandanten die Abrechnungen für Stromlieferungen erstellen müssen. Die Lieferanten erhalten dafür Gutschriften, Ihr Fall 2 also. Dies lässt sich in Datev so leider nicht richtig darstellen, also einfach und praktikabel, so zumindest unsere bisherigen Recherchen. Erschwerend kommt hinzu, da ich Preise mit 6 Nachkommastellen nutzen muss. Bei Lieferungen von 200.000 Kilowattstunden würde eine kaufmännische Kürzung zu erheblichen Abweichungen führen.
Hallo @OliverFrank ,
puh. Da bin ich gerade überfragt. Also Unternehmen online ist dafür m.W.n. nicht geeignet. Wie Sie beschrieben haben, sind die Nachkommastellen das Problem. Die Erfassung dieser Belege als Rechnungseingang wäre vom Ablauf her ja umsetzbar. Aber die erheblichen Abweichungen durch die kaufmännische Kürzung macht dem einen Strich durch die Rechnung. Ich vermute diese Belege müssen aktuell händisch gebucht werden.
Ich wüsste aber auf Anhieb nicht einmal wo man im Rechnungswesen die Nachkommastellen ändern kann, damit man das überhaupt verbuchen kann.
Ich glaube für Ihren Fall wird es so schnell keine praktikable Lösung in Unternehmen online geben.
Beste Grüße
Martin Kausch
Es ist uns auch nicht gelungen eine Fakturiersoftware eines anderen Anbieters zu finden, die das kann. Hierbei nehme ich bewusst Navision und SAP einmal aus.
@m_kausch schrieb:
Aber dein Post war jetzt in der Form nicht nötig. Wir wissen alle über die Probleme Bescheid, ich selbst meckere genug (und auch öffentlich), aber in diesem Fall war deine Hilfe (die sonst immer der Hammer ist) unangebracht.
Verstehe nicht? Warum 🤔? Wenn wir das alles wissen, ist das gut! Ich weiß ja nicht, ob @SvenJanning das auch alles weiß? Und bevor man einen Genossen ins Messer 🔪 laufen lässt, weil nach DATEV Vorstellung doch alles ach so toll ist, schreibe ich doch besser gleich (m)eine Empfehlung dazu, wie wir das aus Sicht der Community aka Praktiker sehen?
So genau hat @SvenJanning dann sein Problem auch wieder nicht beschrieben 😉.
Und: steter Tropfen höhlt den Stein. Nur nicht aufgeben.