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DUO-erweitert: Terminüberweisungen werden bis zur Ausführung nicht mehr angezeigt

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letzte Antwort am 13.08.2020 12:01:18 von Seeler
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mploetzer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
401 Mal angesehen

Hallo und guten Tag!

 

einer unserer Mandanten nutzt im erweiterten DUO-Bestand in Bank online meist Terminüberweisungen. Wenn diese Überweisungen übermittelt werden, verschwindet die entspr. Rechnung sofort aus der Rechnungsliste (egal welche Einstellungen vorgenommen werden) und wird auch unter Bank online unter 'Überweisungen ausführen' nicht angezeigt. Sie erscheint erst wieder, wenn die Zahlung zum gewünschten Termin ausgeführt wurde unter Kontoauszüge prüfen bei den Bankumsätzen.

 

Unserem Mandanten missfällt dies, da er dann die noch anstehenden Zahlungen nicht mehr im Blick hat, was ich gut verstehen kann.

Frage: Haben wir in den Einstellungen etwas übersehen oder werden die Terminüberweisungen wirklich nicht angezeigt?

 

Sollte dem so sein, ist mit einer Änderung seitens der DATEV in naher Zukunft zu rechnen?

 

Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen und herzliche Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Gerlinde_Huebl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
379 Mal angesehen

Hallo,

 

die Logik bei der Bearbeitungsform Erweitert ist folgendermaßen:

 

Wenn eine Rechnung aus der Rechnungsliste bezahlt wird, wird ein Zahlungsauftrag generiert und die Rechnung sofort auf vollständig gezahlt gesetzt, unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Ausführungsdatum an die Bank gesendet wird. 
Die Zahlung ist in Bank online vorhanden. Allerdings steht diese in den ausgeführten Zahlungen. 

 

In Belege online kann die Rechnung natürlich weiterhin eingesehen werden. Hierfür muss in der Belegübersicht der Filter bei Rechnungsstatus auf "vollständig bezahlt" geändert werden.  

 


Alternativ kann in Belege online mit Fälligkeiten gearbeitet werden. So könnte die Zahlung erst dann an die Bank gesendet werden, wenn diese fällig ist.

 

 

Viele Grüße
Gerlinde Hübl - DATEV eG
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Seeler
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
342 Mal angesehen

Hallo,

 

unser Mandant geht auch genau so vor und die Fälligkeiten werden mit der Erfassung hinterlegt. ( Bearbeitungsform erweitert  ) 

 

ABER es gibt gerade in den Urlaubszeiten immer vermehrt Terminüberweisungen und daher wäre es gut, wenn das BEZAHLT-DATUM von der DATEV mit dem Terminausführungsdatum hinterlegt werden würde. ( welches ich ja bei der Zahlung angebe, wenn ich eine Terminüberwiesung erstelle ).

Zudem soll der Mandant ja auch die Zahlungen bei Nachfragen schnell und korrekt einsehen können und dies wäre hier ja nicht der Fall ( es geht hiebei nicht um 1-2 Tage Abweichungen ) 

Probelm an diese stelle ist, dass ich weder bei der ausgeführten Zahlung noch am Beleg den Terminüberweisungstermin sehen kann. Sondern nur die Weitergabe-Termin an die BANK !!

Das stellt ein großes Problem da.

 

Gerade erst heute hatten wir ein Problem das eine Terminüberweisung an die Bank am 26.06.2020 weitergeben wurde ( mit Ausführung/Termin zum 30.06.2020 laut Mandant ) 

Ausgeführt hat die Bank dies erst am 30.07.2020 und der Mandant hatte Anfang Juli Mahnungen erhalten und es erneut über ein Fremdprogramm bezahlt.

Nun wurde die Zahlung von der Bank am 30.07.2020 ausgeführt und keiner weiß welches Terminüberweisungsdatum am 26.06.2020 gesetzt wurde ( 30.06.2020 oder 30.07.2020  ?  ) Die Bank klärt den Sachverhalt gerade.

Leider erfolgten Sie Zahlungen mit HBCI und nicht mit EBICS ( dort hätte ich mir die Übertragungsprotokolle nochmals ansehen können ) 

 

Zudem war es sehr schwer diesen Sachverhalt überhaupt nachzuvollziehen, da die eigentlichen Rechnungen am 26.06.2020 auf bezahlt gesetzt waren und bei den ausgeführten Zahlungen nur Terminüberweisung ohne DATUM stand. Wenn dort wenigstes Terminüberweisung zum 30.06.2020  oder 30.07.2020 gestanden hätte ?!

 

Ich würde mir daher eine geänderte Sichtweise von der DATEV wünschen und zumindest das vorgesehene Terminüberweisungsdatum als Bezahl-Datum eingetragen sehen.

In den ausgeführten Zahlungen wäre zumindest der eigentlich Termin auch angebracht . ( statt nur Terminüberweisung ) 

 

Der Mandant sollte doch alle Informationen ohne Umwege und auf dem schnellsten Wege filtern können/sollen.

Die Angaben wurden ja getätigt und müssen auch abrufbar sein. 

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letzte Antwort am 13.08.2020 12:01:18 von Seeler
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