Hallo liebe KOBs,
ich stehe gerade vor folgender Fragestellung und würde mich über eure Erfahrungen freuen:
Ein Mandant hat insgesamt 8 GmbHs. Für eine dieser GmbHs existiert bereits eine Unterberaternummer bei DATEV.
Nun sollen nach und nach alle GmbHs auf DATEV Unternehmen online umgestellt und perspektivisch auch weitere Online-Anwendungen genutzt werden.
Jetzt stellt sich mir die Frage:
Ich frage mich insbesondere, welche Auswirkungen es hat, wenn später einmal eine GmbH verkauft wird und sämtliche Bestellungen bzw. Anwendungen über dieselbe Unterberaternummer laufen.
Wie handhabt ihr das in der Praxis? Welche Vor- und Nachteile habt ihr festgestellt?
Vielen Dank schon einmal für eure Erfahrungen und Empfehlungen!
Hallo @SvenPfister1,
sofern zwischen den beiden Unternehmen ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, ist es nicht notwendig, einen weiteren Vertrag sowie eine zusätzliche Unterberaternummer für den Mandanten zu bestellen.
In diesem Fall können Sie das weitere Unternehmen über die Liste "Unternehmen auswählen | Unternehmen anlegen" anlegen ( Unternehmen anlegen in DATEV Unternehmen online ) und die Berater- und Mandantennummer zusätzlich auf dem vorhandenen Zugangsmedium des Mandanten freischalten ( DATEV Unternehmen online – Rechte über den Einrichtungsassistenten vergeben).
Um AGB-konform zu handeln, empfehlen wir Ihnen Kontakt zu Ihrem kundenverantwortlichen Mitarbeiter der DATEV aufzunehmen und sich den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen beiden Unternehmen schriftlich bestätigen zu lassen.
Sollte kein wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen, ist es erforderlich, einen zusätzlichen Vertrag und eine neue mandantengenutzte Beraternummer zu bestellen. Für dieses Vorgehen empfehlen wir die MyDATEV Mandantenregistrierung ( DATEV Unternehmen online bestellen und einrichten).
Die Einrichtung des neuen Datenbestandes erfolgt innerhalb dieses Registrierungsprozesses. Die Berechtigungen können auch bei diesem Vorgehen auf dem bereits genutzten Zugangsmedium des Mandanten zusätzlich freigeschalten werden. So kann er bequem mit einem Medium beide Unternehmen bearbeiten.