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DUO- Zugriff Vorberater, gleiche Mandantennummer nötig?

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letzte Antwort am 09.04.2021 09:56:32 von andrereissig
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lauraurru
Beginner
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Hallo! Wir übernehmen einen Mandantenbestand inkl. Unternehmen Online. Der Vorberater muss noch auf die Daten zugreifen, weil er den JA fertig macht. Es gibt ja die Möglichkeit ihm einen Zugriff auf die Daten einzurichten, müssen wir hierfür den Mandanten bei uns unter der gleichen Mandantennummer führen? Vielen Dank.

andrereissig
Experte
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Da stellt sich die Frage, ob Sie auch bereits mit dem Bestand arbeiten wollen/müssen. Da bliebe Ihnen dann nur die Freischaltung über den mitgliedsübergreifenden Zugriff:

 

https://apps.datev.de/dnlexka/document/0908710

 

Sofern Sie noch keine Arbeiten am Bestand übernehmen werden, wäre die unkomplizierteste Lösung, zunächst dem Altberater die Möglichkeit zu geben, die Arbeiten abzuschließen und dann die Übertragung nach Abschluss vorzunehmen.

 

Ansonsten werden beim Mandantenübertrag alle Leistungen incl. RZBankinfo, UO, etc. auf ihre BN übertragen und der Altberater verliert den Zugriff.

 

Alternative: Der Altberater behält die ebenfalls die Daten, überträgt ihnen bereits die Bestände, führt die Abschlussarbeiten durch und übermittelt Ihnen später lediglich noch die entsprechenden (Abschluss-)Buchungsvorläufe. Das ist aber nicht gerade eine elegante Lösung. dabei kann es immer passieren, daß mal eine Korrektur in einem nicht festgeschriebenen, bestehenden Vorlauf erfolgt, die möglicherweise bei der manuellen Übermittlung von Vorläufen vergessen wird.

Live long and prosper!
clegewie
Einsteiger
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Wissen Sie ob die Belegverknüpfung auch beim Beraterübertrag erhalten bleibt?

 

Szenario: das Mandat wird im RZ auf den neuen Berater übertragen. Der alte Berater wird mit einem Medium beim neuen Berater aufgenommen und erhält den Belegzugriff. Er bearbeitet den Jahresabschluss im lokalen Rewe-Bestand und kann weiterhin die Belege einsehen.

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DATEV-Mitarbeiter
Gerlinde_Huebl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

bei einem Datenübertrag zu einen anderen Steuerberater werden die Daten aus Rechnungswesen und Unternehmen online auf die Berater- und Mandantennummer des neuen Steuerberaters übertragen. Der Zugriff auf die Belege bleibt für den neuen Steuerberater erhalten (Belegverknüpfung bleibt). 


Der Rechnungswesen-Bestand beim bisherigen Berater ist unter einer anderen Berater- und Mandantennummer angelegt.
Wenn der bisherige Berater mitgliedschaftsübergreifend berechtigt wird, auf die Belege beim neuen Steuerberater zugreifen zu können, kann er dies nur direkt in DATEV Unternehmen online und damit "außerhalb" der Jahresabschluss-Erstellung vornehmen. Direkt aus seinem Rechnungswesen-Bestand heraus ist ein Zugriff nicht mehr möglich, da hierfür die Berater- und Mandantennummer im Rechnungswesen-Bestand und Unternehmen online übereinstimmen müssten, was sie nicht mehr tun. 

Viele Grüße
Gerlinde Hübl - DATEV eG
clegewie
Einsteiger
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Bleibt dem neuen Berater die Belegverknüpfung auch erhalten, wenn er die Bestände nicht aus dem RZ holt, sondern eine lokale Sicherung des alten Beraters unter seiner Beraternummer/Mandantennummer speichert?

 

 

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andrereissig
Experte
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Die Verknüpfung bleibt nur erhalten, wenn die Ordnungsbegriffe übereinstimmen und Sie Zugriff auf diese Ordnungsbegriffe im RZ haben.

 

Dazu müsste auf jeden Fall für die DUO-Bestände ein beraterübergreifender Übertragungsauftrag für Mandantendaten erstellt werden:

 

https://www.datev.de/web/de/datev-shop/material/auftrag-uebertragung-mandantendaten/

 

Üblicherweise werden damit auch die FiBu-RZ-Bestände übertragen.

 

Natürlich können Sie das auch (etwas umständlicher) getrennt machen, müssen anschließend aber wieder dafür sorgen, daß bei Ihnen im RZ und On Premise die Ordnungsbegriffe identisch sind.

Live long and prosper!
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letzte Antwort am 09.04.2021 09:56:32 von andrereissig
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