Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Unser Mandant hat Zahlungsziele angelegt und wählt diese in der Bearbeitung der Belege aus.
Nachdem er die Bearbeitung der Belege gespeichert hat, wechselt er zur Bank/zu überweisende Zahlungen.
Dort erscheint aber überhaupt kein Hinweis über das Zahlungsziel , das ja eigentlich eine Fälligkeit erzeugt hat, die irgendwo angezeigt werden müsste.
Das einzige was funktioniert ist, wenn er im Bearbeitungsschritt die "Wiedervorlage" händisch selbst setzt.
Die Bearbeitungsform ist Standard
Hat das nutzen des Zahlungsbedingungen keine optische Auswirkung nachdem der Beleg bearbeitet wurde?
Wie kann dieses Problem behoben werden?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe 🙂
Die Zahlungsbedingungen sind in der Erfassungsmaske, auch im Standard anzupassen.
Aktivieren sie diese und die Zahlungsbedingung wird dann auch im Lieferanten beim Erfassen der RG gezogen. Der Zahlungsträger wird dann auch gleich angepasst.
Hallo,
genauso, wie auf Ihrem Bild, ist es ausgewählt worden.
Hier ein Beispiel : Lieferant gewährt 30 Tage Zahlungsziel , dies wurde dann, wie in Ihrem Foto ausgewählt.
Und dann sollte es ja eigentlich durch diese Auswahl einen optischen Effekt auf die Liste Bank/zu überweisende Rechnungen haben. Hat es aber nicht. Es gibt trotz Auswahl der Zahlungsziele während der Belegbearbeitung keinen optischen Effekt bei der späteren Übersicht der zu bezahlenden Rechnungen.
Somit weiß der Kunde nicht, bis wann er bezahlen muss, da die Felder leer bleiben.
Hier das Bsp als Bild
Es erscheint in der Liste nur ein Datum, wenn man vorher während der Bearbeitung der Belege das Datum der Wiedervorlage per Hand ausgewählt hat. Automatisch, nach Auswahl des Zahlungsziel, erscheint NICHTS
Hallo @BD,
wenn mit Zahlungsbedingungen bei der Belegerfassung in Standard gearbeitet wird, wird in dem Moment der Belegbearbeitung (= Zahlungserstellung) die Zahlungsbedingung herangezogen, die in dem Moment Gültigkeit hat. Wenn der Zeitpunkt der Beleg-/Zahlungserfassung innerhalb der Skonto1-Frist liegt, wird automatisch Skonto gezogen, der Zahlbetrag entsprechend reduziert, der Verwendungszweck der Überweisung um diese Information erweitert und in DATEV Bank online erscheint in der Liste der Zahlungen unter Wiedervorlage-Datum das Datum der Skonto1-Frist.
Sollte die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist an die Bank übermittelt werden, erfolgt keine Neuberechnung des Zahlbetrags. Der Zahlbetrag bleibt dann so, wie er zum Zeitpunkt der Zahlungserstellung war (in diesem Fall mit Skonto1-Abzug).
Es erscheint auch dann ein Wiedervorlage-Datum, sofern keine Skonto-Frist mehr greift und man sich innerhalb des Fällig-ohne-Skonto-Datums bewegt.
Wenn bei Ihnen kein Wiedervorlage-Datum erscheint, spricht dies dafür, dass die Belegbearbeitung und damit die Zahlungserstellung außerhalb der Skonto-Frist erfolgt ist, also auch außerhalb von Fällig-ohne-Skonto.