Moin zusammen,
der Mandant möchte in 2023 die gewerbliche ersteinmal ruhen lassen. Wir möchten deswegen den DUO Vertrag kündigen, den der Mdt. benötigt den Zugang in 2023 nicht mehr. Dennoch möchten wir den Bestand Online erhalten.
Reicht es hier, wenn ich einfach die Unterberaternummer in den Service Anwendungen lösche? Oder muss ich mich nochmal an die DATEV wenden?
Ich habe ein bisschen Angst, dass ich den Bestand mitlösche, wenn ich die Unterberaternummer lösche.
Liebe Grüße
Micha
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die Unterberaternummer verursacht keine Kosten. Die können Sie ruhig behalten.
Den DUO-Vertrag selbst können Sie nur über einen Servicekontakt ans LC kündigen. Siehe hier:
DATEV Unternehmen online oder DATEV Unternehmen online compact kündigen - DATEV Hilfe-Center
Eine Kündigung des Vertrages schadet nicht, denn Sie als Kanzlei können ja weiterhin auf die Daten zugreifen.
Egal ob die Daten unter Ihrer Kanzleiberaternummer liegen oder unter der Mandantenberaternummer - über Ihren kanzleieigenen Vertrag können Sie auf die Daten zugreifen.
Wenn die Daten unter der Mdt-BN liegen sollte diese natürlich keinesfalls gekündigt und schon gar nicht gelöscht werden.
Ansonsten könnten Sie die BN natürlich auch kündigen, aber Sie schreiben ja, daß die Tätigkeit nur ruhen soll und da kann es doch ganz praktisch sein, die Nummer zu bekalten.