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DUO/Rewe: Sammler auflösen - Korrektur (ex tunc) möglich?

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letzte Antwort am 29.01.2021 14:00:37 von Natalie_Bauer
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Gelöschter Nutzer
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In Bank online kann die Auflösung von Sammlern eingestellt werden. Entsprechend kann auch von Rewe aufgelöste Sammler = Einzelbuchungen des Sammlers abgerufen werden.

 

Kann die Sammlerauflösung in Bank online auch rückwirkend wieder rausgenommen werden (für bereits vorhandene Umsätze) oder sind bereits aufgelöste Sammler unveränderbar aufgelöst?

Kann der Rewe-Abruf in Rewe direkt ohne Sammler-Auflösung geschehen oder folgt Rewe immer der Einstellung in Bank online?

Leider findet ich in der Hilfe hierzu nichts - oder habe es überlesen.


THX 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Pfadenhauer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


ein aufgelöster Sammler in Bank online kann nicht erneut zusammengefasst werden. Die Einstellungen gelten für zukünftige Umsätze.

Das Auflösen der Sammler in Bank online führt jedoch nicht zwangsweise dazu, dass der Sammler auch in Rechnungswesen aufgelöst wird.
Werden im Zahlungsverkehr die Zahlungsaufträge nicht aus dem DATEV-Rechenzentrum abgeholt und wird im Rechnungswesen unter den Einstellungen in "Belege buchen" der Haken bei "Zuordnungsinformationen (Zahlungsaufträge, Belegbilder) aus Bank online abholen" entfernt, wird der Sammler im Rechnungswesen nicht automatisch aufgelöst.

 

Freundliche Grüße
Franziska Pfadenhauer | DATEV eG
Gelöschter Nutzer
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Danke für die Info, allerdings habe ich den Zusammenhang mit Zahlungsverkehr und Rewe nicht verstanden, Zahlungsverkehr nutzen wir gar nicht. Könnten Sie das bitte genauer (Zusammenhänge) erläutern? 

 

"Werden im Zahlungsverkehr die Zahlungsaufträge nicht aus dem DATEV-Rechenzentrum abgeholt und...."

 

Danke

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Natalie_Bauer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Gelöschter Nutzer, 

 

gerne erkläre ich Ihnen das Zusammenspiel zwischen Bank online, Zahlungsverkehr und dem DATEV-Rechnungswesen-Programm beim Auflösen von Sammelzahlungen noch einmal genauer:

 

Wenn Ihr Mandant mit Bank online arbeitet und dort die Zahlungsaufträge elektronisch versendet, werden diese im DATEV-Rechenzentrum archiviert. Anhand der Informationen zu den Sammelzahlungen, die mit der Anwendung Bank online durchgeführt wurden, können Sammelpositionen bei den Kontoumsätzen aufgelöst und den betreffenden Einzelbelegen zugeordnet werden.


Um die Sammelpositionen in gleicher Weise im DATEV-Rechnungswesen-Programm aufzulösen, müssen zunächst die im DATEV-Rechenzentrum gespeicherten Zahlungsaufträge abgeholt werden. Diese Funktion finden Sie im Programm DATEV Zahlungsverkehr: Hier können Sie die Bankverbindung übernehmen bzw. anlegen und anschließend einstellen, dass Sie die archivierten Zahlungsaufträge aus dem DATEV-Rechenzentrum abholen möchten. Anschließend können die betreffenden Sammelpositionen im DATEV-Rechnungswesen-Programm z.B. über Bearbeiten | Buchungsvorschläge | Zahlungsauftrag aus Zahlungsverkehr übernehmen aufgelöst werden.

 

Eine schrittweise Anleitung für das Auflösen von Sammelpositionen anhand der Zahlungsaufträge von Bank online finden Sie im Dokument 1071059.


Natalie Bauer
Business Analyst Finanzbuchführung
DATEV eG

Freundliche Grüße aus Nürnberg
Natalie Bauer | Business Analyst Produktangebot | DATEV eG
Gelöschter Nutzer
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Ich verstehe die Zusammenhänge immer noch nicht, verzeihen Sie bitte.

 

Auflösung von Sammlern: "Diese Funktion finden Sie im Programm DATEV Zahlungsverkehr".

 

Wir arbeiten mit DUO und Rewe und haben aufgelöste / nicht aufgelöste Sammler in Rewe, die per RZ-Bankinfo eingesteuert werden schon oft bearbeitet. Die entsprechenden Einstellungen finden sich in Rewe bzw. den Mandanten-Stammdaten, Bank-Stammdaten, Teilnahmeerklärung RZ Bankinfo.


Wir haben dafür aber noch nie das Programm DATEV Zahlungsverkehr genutzt!?

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DATEV-Mitarbeiter
Natalie_Bauer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Gelöschter Nutzer,

 

für das Auflösen von Sammelzahlungen auf dem Kontoauszug bzw. in den DATEV-Programmen haben Sie verschiedene Möglichkeiten – wodurch das Thema auch nicht ganz so einfach zu erklären ist. Einen Überblick, wie Sie Sammelpositionen im DATEV-Rechnungswesen-Programm auflösen können, finden Sie im Dokument 1032121. Daher habe ich Sie möglicherweise auch falsch verstanden.

 

Entscheidend, um Ihnen letztlich eine Vorgehensweise zum Auflösen von Sammelpositionen zu empfehlen, ist, wo die Zahlungen ausgeführt werden. Sie haben erwähnt, dass Sie bislang das Programm Zahlungsverkehr nicht nutzen.
- Führen Sie bzw. Ihr Mandant die Zahlungen dann in Bank online oder in einem Bankprogramm aus?
- Wenn die Zahlungen in Bank online ausgeführt werden: Bitte prüfen Sie, ob Sie bei diesem Mandanten in den Stammdaten online unter Unternehmensangaben | Bank bei dem Punkt Batch-Booking eine der drei wählbaren Optionen hinterlegt ist.
Abgesehen von der Möglichkeit, Zahlungsaufträge von Bank online zum Auflösen von Sammelpositionen zu nutzen, können Sie bzw. Ihr Mandant nämlich auch direkt beim Senden der Sammelzahlungen angeben, wie diese auf dem Kontoauszug dargestellt werden sollen. Voraussetzung ist, dass das Batch-Booking-Kennzeichen von der betreffenden Bank unterstützt wird. Hier können Sie entweder allgemein für das Konto oder je Zahlungsauftrag festlegen, ob die Sammelzahlung beim Kontoauszug als Sammelbuchung oder als Einzelzahlungen verarbeitet werden soll. Außerdem können Sie – sofern die Bank die Möglichkeit anbietet – auch individuelle Vereinbarungen zur Auflösung von Sammelzahlungen mit der Bank treffen. Gemäß der gewählten Option werden dann die Sammelpositionen auch im DATEV-Rechnungswesen-Programm aufgelöst oder als Sammelposition dargestellt.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen nun weiterhelfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Natalie Bauer
Business Analyst Finanzbuchführung
DATEV eG

Freundliche Grüße aus Nürnberg
Natalie Bauer | Business Analyst Produktangebot | DATEV eG
clivia
Beginner
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Hallo,

wir nutzen weder RZ-Bankeinspielung noch DATEV-Zahlungsverkehr - 

trotzdem haben wir die Erfahrung gemacht, dass ohne Aktivierung/Installation von DATEV-Zahlungsverkehr manches einfach nicht funktioniert. 

 

Das wollte DATEV Ihnen ausführlichen Erläuterung vielleicht zu verstehen geben.

 

 

 

Gelöschter Nutzer
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So wird das wohl von DATEV gemeint sein!

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Gelöschter Nutzer
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Ich habe noch 2 konkrete Nachfragen.

 

Voraussetzungen: Der Mandant nutzt DUO NICHT für den Zahlungsverkehr, es ist nur RZ-Bankinfo eingerichtet.

Frage 1: Unter DUO ist der Haken "Sammelzahlung auflösen" nicht gesetzt, trotzdem werden die Sammler in DUO aufgelöst. Gehe ich recht in der Annahme, dass dies daran liegt, weil die Bank entsprechend aufgelöste Sammler liefert (via RZ-Bankinfo)?

 

Frage 2: Kann hier irgendetwas über "Zahlungsverkehrt" gesteuert werden? Z.B. eine Sammlerauflösung für das Buchen unter Rewe?

 

Danke 

 

 

 

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Gelöschter Nutzer
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Das angepriesene Dokument 1032121 hilft mir leider nicht weiter.

Zumindest für mich ein vollkommen unverständliches Dokument. Ich sehe (oder erkenne) das Szenario: RZ-Bankinfo, kein Zahlungsverkehr via DUO und Auflösen von Sammelzahlungen gar nicht.

Welches Szenario (1-6) ist das denn?

 

 

 

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clivia
Beginner
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Frage 2-  Mal folgendes testen:

Buchungsstapel Bank  -> Position Sammelbuchung Doppelklick -> sollte ja bekanntlich bei der elektronischen Beleg-info etwas drinstehen (Datum, Anzahl der Positionen )->

das gelbe Zeichen mit dem Pfeil (Sepa-Datenträger) und die Liste der Sammelbuchungen erscheint -> Auswahl treffen durch o.g. Beleginfo- > ok und die Buchungen lösen sich auf

 

clivia_0-1611682381677.png

 

Diese Programmverknüpfung erscheint bei Aktivierung Zahlungsverkehr

(Zumindest bei unserer Version REWE V9)

Gelöschter Nutzer
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Vielen Dank, wir haben zu dem Sammler (der ist aufgelöst) keine weiteren Infos, wie von Ihnen beschrieben. Wahrscheinlich liefert die Bank die Auflösung des Sammlers bereits (RZ-Bankinfo). 

Was bedeutet "Aktivierung Zahlungsverkehr"? 

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DATEV-Mitarbeiter
Natalie_Bauer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Gelöschter Nutzer,

 

Sie hatten beschrieben, dass Sie weder Bank online noch Zahlungsverkehr für die Übermittlung von Zahlungen/Lastschriften nutzen und der Haken zum Auflösen von Sammelzahlungen in Bank online deaktiviert ist. Über Zahlungsverkehr können die Sammelpositionen in diesem Fall daher nicht aufgelöst werden.


Wenn die Bank aufgelöste Sammler und somit Einzelpositionen liefert, sollten auch im DATEV-Rechnungswesen-Programm Bank-Buchungsvorschläge für die Einzelpositionen und nicht für die Sammelposition erzeugt werden. Falls dies bei Ihnen nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an den Service, damit wir die Ursache prüfen können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Natalie Bauer

Business Analyst Finanzbuchführung

DATEV eG

Freundliche Grüße aus Nürnberg
Natalie Bauer | Business Analyst Produktangebot | DATEV eG
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DATEV-Mitarbeiter
Natalie_Bauer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Gelöschter Nutzer,

 

in Dokument 1032121 sind alle Möglichkeiten beschrieben, wie Sie im DATEV-Rechnungswesen-Programm Sammelpositionen auflösen können. Nachdem Sie beschrieben haben, dass Sie weder Bank online noch Zahlungsverkehr für die Übermittlung von Zahlungen/Lastschriften nutzen, wird bei Ihnen möglicherweise keines der aufgeführten Szenarien greifen. In Dokument 1070760 zum Thema „Sammelzahlungen auflösen: Durch Batch-Booking auf dem Kontoauszug“ wird jedoch beschrieben, dass – sofern die Bank die Möglichkeit anbietet – auch individuelle Vereinbarungen zur Auflösung von Sammelzahlungen mit der Bank getroffen werden können. Je nach Vereinbarung liefert die Bank dann bei bestimmten Geschäftsvorfällen entweder Sammel- oder Einzelpositionen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Natalie Bauer

Business Analyst Finanzbuchführung

DATEV eG

Freundliche Grüße aus Nürnberg
Natalie Bauer | Business Analyst Produktangebot | DATEV eG
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letzte Antwort am 29.01.2021 14:00:37 von Natalie_Bauer
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