Wir haben einen Mandanten in DUO unter unserer Beraternummer angelegt. Bis jetzt haben wir die Belege selbst gescannt und hochgeladen. Der Mandant hatte keinen Zugriff.
Nun möchte der Mandant selbst scannen und Zugriff auf DUO haben. Ich bestelle also DUO für den Mandanten (er soll zukünftig die Rechnung von Datev selbst erhalten) und es wird eine mandantengenutzte Beraternummer generiert.
Wie bekomme ich nun beide Bestände zusammen (Altbestand auf unserer Beraternummer und Neubestand auf mandantengenutzte Beraternummer)? Muss ich einen Mandantenübertrag innerhalb der Mitgliedschaft vornehmen?
Wie verhält es sich mit der Verbindung DUO und Kanzlei-ReWe? Muss ich alles auf die neue mandantengenutzte Beraternummer übertragen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Einfache Lösung: Den Bestand gar nicht anfassen und unter Ihrer Beraternummer lassen und nur in den Zugangsmedien der neuen Beraternummer freischalten.
Vorteil: Geringster Aufwand
Nachteil: Bestand wird nicht unter der Mandanten-Beraternummer abgerechnet
Saubere Lösung: Bestand im RZ über die Mandantenverwaltung umspeichern, eigenen Mandantenbestand im Kanzlei-Rewe ebenfalls umspeichern, damit die Verbindung beim digitalen Belegbuchen funktioniert.
Vorteil: Sauber per Unterberaternummer zusammengefasst und abgerechnet
Nachteil: Umstellungsaufwand
Sind unter der neuen Beraternummer bereits Bestände angelegt und Belege gescannt?
Vielen Dank für die gut dargestellten Lösungen.
Ich habe mich nun für die einfache Lösung entschieden. Auf der neuen Beraternummer waren noch keine Belege gescannt.
Ich würde mir von der Datev wünschen, dass der Umzug auf die neue Beraternummer bereist im Bestellvorgang mit abgebildet und automatisch ausgeführt wird.
Ein automatischer Umzug wird nur schwer möglich sein. Zwar könnte die DATEV die Bestände im Rechenzentrum sicherlich problemlos umziehen, aber dabei würden die Daten im kanzleiinternen System auf der Strecke bleiben, da die DATEV dort keinen Zugriff hat.
Dadurch gäbe es keine Verbindung des Kanzleibestandes zu Belege online.
Diese Problematik wird sich vermutlich erst auflösen, wenn wir irgendwann in Zukunft nur noch in der DATEV-Cloud arbeiten und On-Premise-Anwendungen zum alten Eisen gehören.
wie schon erwähnt ginge dabei der Bezug zur Kanzlei internen Buchhaltung verloren, von der Verbindung zur Lohnauswertung, Bank- und Zahlungsverkehr mal ganz abgesehen.
Ein weiterer Nachteil ist, dass die Übertragungen ans Finanzsamt dann immer über die Unterberaternummer und somit im Nahmen des Mandanten erfolgen würden.
Also nee, ich finde es schon besser, dass selber zu entscheiden.