Gehe ich recht in der Annahme, dass eine Beleg (trotzdem) eventuell als "doppelt" erkannt wird, wenn es sich um eine Gutschrift handelt (Haken bei Rechnungskorrektur)?
Sollte dies tatsächlich dem Programmverhalten entsprechen, wäre dies aus meiner Sicht wenig zielführend und könnte zum versehentlichen Löschen von Belegen führen bzw. zu einem unsinnig hohen Verwaltungsaufwand.
Ich habe es gerade nachgestellt. Ja, es ist so.
M. E. sollte der Sachverhalt in der Praxis jedoch aus folgenden Gründen nicht vorkommen:
Gutschriften und Rechnungskorrekturen, auch als Stornorechnungen bezeichnet, werden in der Alltagssprache gerne verwechselt oder zumindest gleichwertig behandelt. Tatsächlich gibt es aber einige Unterschiede zwischen beiden Dokumenten: