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DUO: Erkennen doppelter Belege - auch bei Gutschrift (Rechnungskorrektur) ?

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letzte Antwort am 23.03.2022 12:17:40 von eliansawatzki
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Gehe ich recht in der Annahme, dass eine Beleg (trotzdem) eventuell als "doppelt" erkannt wird, wenn es sich um eine Gutschrift handelt (Haken bei Rechnungskorrektur)?

Sollte dies tatsächlich dem Programmverhalten entsprechen, wäre dies aus meiner Sicht wenig zielführend und könnte zum versehentlichen Löschen von Belegen führen bzw. zu einem unsinnig hohen Verwaltungsaufwand.

Danke
eliansawatzki
Meister
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Nachricht 2 von 2
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Ich habe es gerade nachgestellt. Ja, es ist so.

 

M. E. sollte der Sachverhalt in der Praxis jedoch aus folgenden Gründen nicht vorkommen: 

 

Gutschriften und Rechnungskorrekturen, auch als Stornorechnungen bezeichnet, werden in der Alltagssprache gerne verwechselt oder zumindest gleichwertig behandelt. Tatsächlich gibt es aber einige Unterschiede zwischen beiden Dokumenten:

  • Eine Rechnungskorrektur neutralisiert Teile der ursprünglichen Rechnung. (es werden nur Teile neutralisiert: damit ist der Betrag des Beleges nicht identisch mit der ursprünglichen Rechnung - Dublettenprüfung in DUO schlägt nicht an)
  • Eine Stornorechnung muss sich immer auf eine bestehende Rechnung beziehen. Dabei muss die Rechnungsnummer sowie das Ausstellungsdatum auf der Stornorechnung (und auch der Rechnungskorrektur) angegeben werden. Zusätzlich dazu muss die Stornorechnung (und auch die Rechnungskorrektur) eine fortlaufende, eigene Rechnungsnummer besitzen. (durch die eigene Rechnungsnummer schlägt die Dublettenprüfung nicht an)
  • Die Rechnungskorrektur muss außerdem den Betrag aufführen, um den die ursprüngliche Rechnung korrigiert wird.

 

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letzte Antwort am 23.03.2022 12:17:40 von eliansawatzki
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