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DUO: Belege Online - Upload per Mail (winzige Darstellung auf einem Smartphone - Einrichtung)

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letzte Antwort am 04.02.2020 11:28:56 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Die Funktion, Belege per Mail an DUO Belege Online zu senden ist sehr gut und praktisch. Danke DATEV für diese gute Idee / Erweiterung.

 

Eine kleine Kritik habe ich dennoch. Beim Einrichten der Email auf einem Smartphone (dürfte ja öfter vorkommen), wird DUO im Browser des Smartphones beim Bestätigen der Mailadresse geöffnet.

Man kann sich vorstellen, dass auf einem kleine Display die Darstellung der Webseite derart winzig ist, dass es wirklich nicht einfach ist, dort alles zu entziffern und die weiteren Schritte abzuarbeiten.

 

Kann DUO unter Smartphone nicht in einer mobilen Ansicht gestartet werden? Mache ich gar etwas falsch?

jjunker
Allwissender
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Upload Mail nutzen wir primär dafür um Personen den Upload von Belegen zu ermöglichen die keinen Smart Login Zugang haben. z.B der Sekretärin für die laufenden Rechnungen der Telekom oder ähnlichem.

Bei dem Weg, direkte Bearbeitung nach Upload, den Sie gehen wollen bleibt nur Smart Login mit Upload mobil zu kombinieren.

Eine funktionsfähige Mobilansicht wäre absolut wünschenswert.

 

MVP 
metalposaunist
Unerreicht
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Kann DUO unter Smartphone nicht in einer mobilen Ansicht gestartet werden? Mache ich gar etwas falsch?


Nein, weil es aktuell/bislang keine mobile Ansicht von UO gibt, weil die Technik dahinter wie die alte DATEV Community veraltet ist und sich nicht anpassen kann bzw. es dazu keine Vorlagen gibt, wenn man sie mittels Android/iOS besucht. 

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Beim Einrichten der Email auf einem Smartphone (dürfte ja öfter vorkommen),


Ist das so? Generation Handy? 😁 Genau weil das Display so klein ist und ich vernünftig arbeiten will, bin ich Generation Laptop. Love my ThinkPad! ♥️ 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Gelöschter Nutzer
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Eine weitere Sache ist mir aufgefallen. Die Beschreibung unter DUO zum Einrichten der Funktion sagt nicht deutlich, dass auf dem Medium (z.B. auf dem Smartphone) selber auch z.B. SmartLogin eingerichtet werden muss, damit die Mail-Bestätigung klappt. Zumindest kann ich das nicht deutlich erkennen. 

Gelöschter Nutzer
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Spannend. Da ich auf einem Handy kein SmartLogin hatte, habe ich die Bestätigungsmail einfach an eine ganz andere Mailadresse weitergeleitet (PC), auf dem eine SmartCard mit entsprechenden Berechtigungen läuft.

Hier habe ich auf Bestätigen getippt und schwuppsdiwupp wurde die ursprüngliche Mailadresse bestätigt.

A kann also für B durch einfach Weiterleiten der Mail bestätigen! Fakt ist, dass B somit keinerlei eigene Rechte haben muss.

Praktisch, aber ist das so im Sinne von Sicherheitsstrategien und Datenschutz i.O.?

 

 

 

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metalposaunist
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

A kann also für B durch einfach Weiterleiten der Mail bestätigen! Fakt ist, dass B somit keinerlei eigene Rechte haben muss.

Praktisch, aber ist das so im Sinne von Sicherheitsstrategien und Datenschutz i.O.?


Dann fehlt im Link die Information, dass dieser nur mit UserID xy aufrufbar ist. Wenn DATEV das auch noch macht ... lieber nicht. Weil dann niemand mehr durchblickt. 

 

Aber man kann ja auch einfach eine Mail-Adresse eintragen, wo kein UO installiert ist und schnappt sich dann zur Bestätigung den mIDentity der Kollegin, bestätigt den Link und gibt ihn wieder zurück.

 

Deshalb ja meine Frage, ob man das nicht grundsätzlich streichen möchte. Aber das hatte @Franziska_Pfadenhauer verneint. Man möchte an der Authentifizierung via SmartLogin/SmartCard festhalten. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Pfadenhauer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,
wie in der Leistungsbeschreibung des DATEV Upload Mail beschrieben (Info-Datenbank, Dok.-Nr. 0904235), wurde die Funktion für die Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Mandaten konzipiert und realisiert. Für weitere Szenarien, insbesondere mit Dritten/Lieferanten von Mandanten ist die Funktion, der Service sowie der Support nicht gewährleistet.

Aus technischer Sicht ist es natürlich möglich, den Bestätigungslink zu kopieren und in einem Browser einzufügen, der die DATEV SmartCard/SmartLogin unterstützt.

Freundliche Grüße
Franziska Pfadenhauer | DATEV eG
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jjunker
Allwissender
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Jetzt wurde ich gerade abgehängt.

Soll heißen dass nur von Rechnern aus der Bestätigungslink genutzt werden kann an denen ein Authentifizierungsmedium im Einsatz ist? --> Das wäre ja kompletter Unfug. Ich selber kann doch über die sendeberechtigten Mail Adressen verwalten wer etwas in die Belege einsteuert.

 

🙄 bin ich gerade komplett auf dem falschem Gleis?

MVP 
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Gelöschter Nutzer
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"Für weitere Szenarien, insbesondere mit Dritten/Lieferanten von Mandanten ist die Funktion, der Service sowie der Support nicht gewährleistet." Von einem Dritten war doch gar nicht die Rede!?

 

 

Ich finde es nicht so ohne weiteres "Normal" das Bestätigungen / Registrierungen für einen bestimmten Absender/Nutzer einfach durch einen anderen Rechteinhaber bestätigt werden können.

Da ich kein Fachmann auf diesem Gebiet bin, überlasse ich diese Beurteilung daher den DATEV-Profis, ich hätte damit zumindest nicht gerechnet.

 

Wenn dies tatsächlich ein Feature ist, fehlt es zumindest in der Programmbeschreibung (denn es ist ja so durchaus praktisch).

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Gelöschter Nutzer
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So habe ich das verstanden! Derjenige der den Link per Mail bekommt kann nur mit entsprechenden Rechten via SmartCard etc. diesen bestätigen. Oder sendet den Link ganz einfach (und von DATEV wohl so gewollt) an irgendjemanden der diese Rechte hat.... 

 

Programminfo dazu = Fehlanzeige

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letzte Antwort am 04.02.2020 11:28:56 von Gelöschter Nutzer
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