abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Buchungserfassung online

13
letzte Antwort am 10.12.2015 11:31:26 von birte
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
birte
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 14
2165 Mal angesehen

Hallo zusammen,

meine Mandantin hat 2 Betriebe und muss nun auch umstellen von Nesy auf Buchungserfassung online.

Wie gehe ich da jetzt vor ?

Was muss ich bestellen ?

Liebe Grüße

Birte

Offline Online
Nachricht 2 von 14
368 Mal angesehen

zu 1: Dokument 1050260 - Umstieg von DATEV NESY auf Bu... - LEXinform/Info-DB

zu 2: DUO compact wenn Du keinen ZV online brauchst, sonst DUO

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 3 von 14
368 Mal angesehen

1) Anlage einer Unterberaternummer für die Mandantin, vgl. die Infos unter Bestellungen für Mandanten und Weiterberechnung der DATEV-Kosten

2) Bestellung von DATEV Unternehmen online compact oder alternativ DATEV Unternehmen online für diese Unterberaternummer. Zusätzlich Bestellung (am besten auf einmal, da in dem Fall kostenlos) des DATEV mIDentity compact

3) Installation der Software bei der Mandantin

EDIT:

Die Checkliste beachten, die Anonym​ verlinkt hat - die kannte ich noch nicht. Wir haben nur noch einen letzten Mohikaner, der NESY genutzt hat - er wechselt nun ENDLICH auf Rechnungswesen compact (neudeutsch  DATEV Mittelstand Faktura und Rechnungswesen compact pro​), das ja zum "Aktionspreis" zu haben ist. .

0 Kudos
peter
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 14
368 Mal angesehen

Hallo,

wenn der Mdt. bereits NESY einsetzt dann müsste bereits eine Unterberaternummer vorhanden sein, so dass dieser Punkt entfällt.

Gruß
Peter
0 Kudos
Offline Online
Nachricht 5 von 14
368 Mal angesehen

wenn der Mdt. bereits NESY einsetzt dann müsste bereits eine Unterberaternummer vorhanden sein, so dass dieser Punkt entfällt.

Nein, nicht zwingend. Wenn die Kanzlei NESY hatte, konnte sie NESY weitergeben und der Mandant NESY "kostenlos" nutzen. Das war letztlich der Grund, warum das Programm überhaupt noch genutzt worden ist. Es war eine Möglichkeit - jetzt kommt das Zauberwort - offline Buchungen zu erfassen, die der StB dann einspielen konnte. Und das Ganze ohne entstehende Kosten. Wir hatten zuletzt wie gesagt nur noch einen Mandanten, der partout nicht davon herunter wollte.

Und da hat die DATEV nun einen Kunden gewonnen, der jhl. 199 Euro zahlt (weil Unternehmen online für den Mandanten nicht in Frage kam). Glückwunsch!

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 6 von 14
368 Mal angesehen

..."konnte" schon, gedurft hat man es nicht

0 Kudos
Gerd_Görtz
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 7 von 14
368 Mal angesehen

Mit DATEV-Systempartner geht das ziemlich einfach.

Der trägt schon die Rechte des Mandanten ein, bevor der Sick bei DATEV bestellt wird.

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 8 von 14
368 Mal angesehen

Mit DATEV-Systempartner geht das ziemlich einfach.

Der trägt schon die Rechte des Mandanten ein, bevor der Sick bei DATEV bestellt wird.

Der "Sick" legt ja auch immer Wert auf korrekte Schreibweise...

[ich erinnere mich noch an Ihre recht heftige Reaktion wg. eines fehlenden "r"s...das "t" schenke ich Ihnen]

Unabhängig davon: Wo trägt der Systempartner Rechte vor der Bestellung ein?

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 9 von 14
368 Mal angesehen

..."konnte" schon, gedurft hat man es nicht

Wenn mein kundenverantwortlicher MA es mir nahelegt, es zu machen und es sogar als kostengünstige Option "verkauft", dann darf ich das (ich habe bisher auf sein Wort vertraut). Wie auch an anderer Stelle hier schon geschrieben: es ist immer wieder erstaunlich, wie die DATEV tickt. Außendienstler <> Innendienst; Service <> Vertrieb etc.

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 10 von 14
368 Mal angesehen

Da fällt mir nichts mehr zu ein...

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 11 von 14
368 Mal angesehen

Da fällt mir nichts mehr zu ein...

Um Missverständnissen vorzubeugen: ich war wirklich der Meinung, es zu dürfen, da mein Kundenverantwortlicher es mir aus eigenem Antrieb empfohlen hat. Ich habe es dann nicht mehr hinterfragt. Das meine ich ohne irgendeinen Unterton oder was auch immer.

Allerdings war dem guten Mann auch bekannt, dass es sich in meinem Fall um exakt einen Mandanten gehandelt hat, der es genutzt hat. Keine Ahnung, ob das eine Rolle gespielt hat. Egal...

0 Kudos
Gerd_Görtz
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 12 von 14
368 Mal angesehen

(Die noch ausstehende Entschuldigung wegen des gezielt - in mehreren Gruppen und Beiträgen weggelassenen "r" soll hier nicht Gegenstand sein...

Wegen des fehlenden "t"s entschuldige ich mich unterwürfigst. Auch bekenne ich, dass in der Zukunft ein solch abartiges Verhalten nicht mehr vorkommt.)

Wie er das gemacht hat unterliegt dem sog. DATEV-Systempartnergeheimnis.

Das Vorgehen war folgendermaße: Per Aufschaltung hat er die tägliche ...Service- Tan abgefragt, mit DATEV telefoniert und in "Unternehmen Online" Einträge vorgenommen. Die Auslieferung der Hardware erfolgte direkt an den Mandanten.

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 13 von 14
368 Mal angesehen

Entschuldigung angenommen, hatte Ihnen das "t" ja bereits geschenkt...

Okay, also Eintragung im Rahmen der Bestellung...danke für die Klarstellung.

0 Kudos
birte
Beginner
Offline Online
Nachricht 14 von 14
368 Mal angesehen

Vielen Dank für eure Hilfe 🙂

0 Kudos
13
letzte Antwort am 10.12.2015 11:31:26 von birte
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage