Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch.
Benötige ich zur Bestellung des Buchungsdatenservice (alternativ Rechnungsdatenservice 1 oder 2) zwingend eine Unterberaternummer und einen Online Zugang für den Mandanten?
Oder können wir einfach in Unternehmen Online den Mandanten anlegen und den Buchungsdatenservice zur Übernahme von Lexoffice Daten bestellen.
Der Mandant arbeitet ausschließlich mit Lexoffice. Wir benötigen nur die Schnittstelle.
@gertkr schrieb:
Benötige ich zur Bestellung des Buchungsdatenservice (alternativ Rechnungsdatenservice 1 oder 2) zwingend eine Unterberaternummer und einen Online Zugang für den Mandanten?
Wenn das Mandat den Service nutzen soll aka das Mandat DUO und LexOffice mit einer SmartCard / SmartLogin verbinden soll: ja. Sonst: nein.
@gertkr schrieb:
Oder können wir einfach in Unternehmen Online den Mandanten anlegen und den Buchungsdatenservice zur Übernahme von Lexoffice Daten bestellen.
Ja, wenn Sie als Kanzlei die Services als Produkt gebucht haben und diese auch in der Rechteverwaltung online zu Ihrem Medium (SmartCard/SmartLogin) freigeschaltet sind und wenn Sie einen Zugang zu LexOffice vom Mandanten bekommen.
Dann können Sie LexOffice aus der Kanzlei mit Ihrem Medium mit DUO verbinden und dann können Sie aus Lexffice sagen: Daten nach DUO übertragen. Soll das Ihr Mandat können, braucht das Mandat einen DUO Vertrag, ein Medium und die Services (Rechnungs- oder Buchungsdaten) der DATEV.
Hallo @gertkr,
gemäß des Info-Dokuments www.datev.de/hilfe/1071565 würde meines Erachtens auch "nur" Belege online reichen.
Dafür und auch für DUO ist nicht zwingend eine Unterberaternummer notwendig, jedoch würde es für mich nicht wirklich Sinn machen es so zu lösen.
Unabhängig davon wüsste ich nicht, wie sonst die Belegbilder, welche dann an den Buchungen hängen, gespeichert werden sollen...
Prima vielen Dank für die rasche Hilfe.
Ist echt immer wieder etwas verwirrend das einzurichten